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Rexroth 32R-Serie Achs-Kolben-Variable-Pumpe R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184

Produkt-Details

Herkunftsort: China

Markenname: Rexroth

Modellnummer: Einheitliche Prüfungen

Certifiion: CE ISO 9001

Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke

Min Bestellmenge: 1

Preis: NIGOTIATION

Verpackung Informationen: Standardkasten

Lieferzeit: 5 Arbeitstage

Zahlungsbedingungen: T/T

Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/month

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Höhepunkt:

R902452431 Variable Piston-Achspumpe

,

AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184 Achsige Kolbenvariable Pumpe

Gebrauch:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Macht:
Hydraulik
Druck:
Hochdruck
Brennstoff:
Hydraulisch, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen
Standard oder nicht-standard:
Standards
Farbe:
Schwarz
Material:
Gusseisen
Produktbezeichnung:
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth
Gewährleistung:
1-jährig, 12 Monate
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Merkmal:
Langes Leben
Typ:
Hydraulikpumpe Rexroth
Gebrauch:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Macht:
Hydraulik
Druck:
Hochdruck
Brennstoff:
Hydraulisch, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen
Standard oder nicht-standard:
Standards
Farbe:
Schwarz
Material:
Gusseisen
Produktbezeichnung:
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth
Gewährleistung:
1-jährig, 12 Monate
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Merkmal:
Langes Leben
Typ:
Hydraulikpumpe Rexroth
Rexroth 32R-Serie Achs-Kolben-Variable-Pumpe R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen, wobei die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge in der Verbrennungsmenge nicht überschritten wird.

R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184 Rexroth 32R-Serie axiale Kolbenvariable Pumpe

Axialkolbenvariable Pumpe A10VSO Serie 32

Optimierte Mitteldruckpumpe für Hochleistungsmaschinen
Größe 45... 180
Nenndruck 280 bar
Höchstdruck 350 bar
Offener Stromkreis

Filtration der hydraulischen Flüssigkeit Die Feinfiltration verbessert die Sauberkeit der hydraulischen Flüssigkeit, wodurch die Lebensdauer der axialen Kolbenanlage erhöht wird.Ein Reinheitsgrad von mindestens 20/18/15 ist gemäß ISO 4406 einzuhalten.Bei sehr hohen Temperaturen der hydraulischen Flüssigkeit (maximal 110 °C, gemessen am Port L, L1) ist mindestens ein Reinheitsgrad von 19/17/14 gemäß ISO 4406 erforderlich.Bitte kontaktieren Sie uns, wenn die oben genannten Klassen nicht eingehalten werden können..

Eigenschaften

▶ Variable Pumpe mit axialer Kolbendrehgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis. ▶ Der Durchfluss ist proportional zur Antriebsgeschwindigkeit und -verlagerung.

▶ Der Strom kann unendlich variiert werden, indem man den Winkel der Schwertplatte anpasst.

▶ 2 Abflussöffnungen

▶ Ausgezeichnete Saugleistung

▶ Niedriges Geräuschniveau

▶ Lange Lebensdauer

▶ Vorteilhaftes Verhältnis Kraft/Gewicht

▶ Vielseitige Steuerung

▶ Kurze Kontrollzeit

▶ Der Durchtrieb ist geeignet, um Getriebepumpen und axiale Kolbenpumpen bis zur gleichen Größe, d. h. 100% Durchtrieb, hinzuzufügen.

▶ Geeignet für den Einsatz mit Mineralöl und HF-Hydraulikflüssigkeiten

Rexroth 32R-Serie Achs-Kolben-Variable-Pumpe R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184 0

Axial-Kolben-Variable Pump A10VSO Serie 32 Modellliste:

R902469085 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902469087 A10VSO140LA6S/32R-VSB22U99
R902452707 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902530923 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902494250 Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen.
R902519912 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902513630 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902456829 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902448636 Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902448638 Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.
R902449985 Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionswerte
R902469696 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902517131 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
R902478094 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse.
R902452790 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht berücksichtigt wird.
R902463368 A10VSO71DRF/32R-VPB32U99
R902489530 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.
R902557020 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.
R902540469 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt.
R902465463 A10VSO71DRG/32R-VPB22U99
R902448221 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
R902448900 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902448899 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902452789 Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
R902452029 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902452429 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angabe erfolgt.
R902452431 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902537562 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
R902448836 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902494805 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht überschritten ist.
R902448179 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902486410 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902486409 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450319 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902510280 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902501798 Die Angabe der Größe des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu entnehmen.
R902512433 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902551878 Die Angabe der Größe des Zustands der Zellstoffverbindungen ist nicht erforderlich, da die Zellstoffverbindungen in der Zellstoffverbindung nicht in der Zellstoffverbindung enthalten sind.
R902448742 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht mehr als die Größenordnung des Zustands ist.
R902454852 Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht in der Angabe der Größe des Zustands liegt.
R902454564 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902461698 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902463155 A10VSO71LA7S/32R-VPB22U99
R902463294 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
R902436234 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, wenn die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht möglich ist.
R902449982 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
R902444079 A10VSO100DR/32R-VPB12N00-SO13
R902469690 Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit von Fahrzeugen
R902460598 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902490862 Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität von Fahrzeugen
R902448357 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902496845 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902455406 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.
R902451585 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902460602 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902436353 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
R902436863 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902531610 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902452557 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450320 Die Angabe der Größe des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist.
R902450323 Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist.
R902445577 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902445605 Die Angabe der Angabe des Anwendungsbereichs wird durch die Angabe des Anwendungsbereichs erfolgen.
R902450324 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902452634 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
R902451171 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902454561 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902543383 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902454560 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902477585 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.
R902455762 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902454864 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902454866 Die Angabe der Größe der Verbrennung ist nicht erforderlich, da die Verbrennung nicht möglich ist.
R902492533 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902468514 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902548587 Die Angabe der Größe der Verbrennung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden.
R902488378 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902488534 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.
R902464808 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902449984 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
R902460597 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902489334 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902497964 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht überschritten ist.
R902485747 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902531574 A10VSO140DR/32R-VSB12N00-SO108
R902497965 Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk mit einer Länge von mehr als 20 m.
R902489335 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
R902494857 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902463369 Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmengen ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen.
R902486850 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902462477 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
R902449671 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
R902449250 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt.
R902455405 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902445697 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902513544 A10VSO140DRG/32R-VSD72U00E
R902448219 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich.
R902448360 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902465472 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
R902496218 Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht mehr als die Größe des Zustands ist.
R902450364 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902450356 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902448363 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich, da die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht erfolgt.
R902446190 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902450880 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902450706 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich.
R902477257 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450853 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
R902450808 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902452628 Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
R902452631 Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
R902450852 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
R902514124 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902482706 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung
R902449059 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
R902530948 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902557409 Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902534337 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung
R902516851 Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmasse ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu entnehmen.
R902497939 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902492780 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902540895 A10VSO180DRG/32R-VPB22U00E
R902486825 Die Angabe der Größenordnung des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt.
R902540343 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902547457 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902545827 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902544613 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902497334 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
R902546015 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902516161 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R987124868 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902436233 ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00
R902436233 ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00
R902533294 ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00
R902533294 ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00
R902486086 ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00
R902486086 ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00