Produkt-Details
Herkunftsort: China
Markenname: Rexroth
Modellnummer: Einheitliche Prüfungen
Certifiion: CE ISO 9001
Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke
Min Bestellmenge: 1
Preis: NIGOTIATION
Verpackung Informationen: Standardkasten
Lieferzeit: 5 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/month
Gebrauch: |
Öl, hydraulische Kolbenpumpe |
Anwendung: |
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen |
Struktur: |
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hochdruck |
Brennstoff: |
Hydraulisch, Öl |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen |
Standard oder nicht-standard: |
Standards |
Farbe: |
Schwarz |
Material: |
Gusseisen |
Produktbezeichnung: |
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth |
Gewährleistung: |
1-jährig, 12 Monate |
Zustand: |
100% neu, OEM neu und original |
Merkmal: |
Langes Leben |
Typ: |
Hydraulikpumpe Rexroth |
Gebrauch: |
Öl, hydraulische Kolbenpumpe |
Anwendung: |
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen |
Struktur: |
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hochdruck |
Brennstoff: |
Hydraulisch, Öl |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen |
Standard oder nicht-standard: |
Standards |
Farbe: |
Schwarz |
Material: |
Gusseisen |
Produktbezeichnung: |
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth |
Gewährleistung: |
1-jährig, 12 Monate |
Zustand: |
100% neu, OEM neu und original |
Merkmal: |
Langes Leben |
Typ: |
Hydraulikpumpe Rexroth |
Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen, wobei die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge in der Verbrennungsmenge nicht überschritten wird.
R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184 Rexroth 32R-Serie axiale Kolbenvariable Pumpe
Axialkolbenvariable Pumpe A10VSO Serie 32
Optimierte Mitteldruckpumpe für Hochleistungsmaschinen
Größe 45... 180
Nenndruck 280 bar
Höchstdruck 350 bar
Offener Stromkreis
Filtration der hydraulischen Flüssigkeit Die Feinfiltration verbessert die Sauberkeit der hydraulischen Flüssigkeit, wodurch die Lebensdauer der axialen Kolbenanlage erhöht wird.Ein Reinheitsgrad von mindestens 20/18/15 ist gemäß ISO 4406 einzuhalten.Bei sehr hohen Temperaturen der hydraulischen Flüssigkeit (maximal 110 °C, gemessen am Port L, L1) ist mindestens ein Reinheitsgrad von 19/17/14 gemäß ISO 4406 erforderlich.Bitte kontaktieren Sie uns, wenn die oben genannten Klassen nicht eingehalten werden können..
Eigenschaften
▶ Variable Pumpe mit axialer Kolbendrehgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis. ▶ Der Durchfluss ist proportional zur Antriebsgeschwindigkeit und -verlagerung.
▶ Der Strom kann unendlich variiert werden, indem man den Winkel der Schwertplatte anpasst.
▶ 2 Abflussöffnungen
▶ Ausgezeichnete Saugleistung
▶ Niedriges Geräuschniveau
▶ Lange Lebensdauer
▶ Vorteilhaftes Verhältnis Kraft/Gewicht
▶ Vielseitige Steuerung
▶ Kurze Kontrollzeit
▶ Der Durchtrieb ist geeignet, um Getriebepumpen und axiale Kolbenpumpen bis zur gleichen Größe, d. h. 100% Durchtrieb, hinzuzufügen.
▶ Geeignet für den Einsatz mit Mineralöl und HF-Hydraulikflüssigkeiten
Axial-Kolben-Variable Pump A10VSO Serie 32 Modellliste:
R902469085 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902469087 | A10VSO140LA6S/32R-VSB22U99 |
R902452707 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902530923 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902494250 | Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen. |
R902519912 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902513630 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902456829 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902448636 | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902448638 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
R902449985 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionswerte |
R902469696 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902517131 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902478094 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse. |
R902452790 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht berücksichtigt wird. |
R902463368 | A10VSO71DRF/32R-VPB32U99 |
R902489530 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902557020 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
R902540469 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt. |
R902465463 | A10VSO71DRG/32R-VPB22U99 |
R902448221 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902448900 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902448899 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902452789 | Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen. |
R902452029 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902452429 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angabe erfolgt. |
R902452431 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902537562 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902448836 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902494805 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht überschritten ist. |
R902448179 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902486410 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902486409 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450319 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902510280 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902501798 | Die Angabe der Größe des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu entnehmen. |
R902512433 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902551878 | Die Angabe der Größe des Zustands der Zellstoffverbindungen ist nicht erforderlich, da die Zellstoffverbindungen in der Zellstoffverbindung nicht in der Zellstoffverbindung enthalten sind. |
R902448742 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht mehr als die Größenordnung des Zustands ist. |
R902454852 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht in der Angabe der Größe des Zustands liegt. |
R902454564 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902461698 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902463155 | A10VSO71LA7S/32R-VPB22U99 |
R902463294 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes |
R902436234 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, wenn die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht möglich ist. |
R902449982 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902444079 | A10VSO100DR/32R-VPB12N00-SO13 |
R902469690 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902460598 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902490862 | Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität von Fahrzeugen |
R902448357 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902496845 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902455406 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
R902451585 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902460602 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902436353 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902436863 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902531610 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902452557 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450320 | Die Angabe der Größe des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist. |
R902450323 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist. |
R902445577 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902445605 | Die Angabe der Angabe des Anwendungsbereichs wird durch die Angabe des Anwendungsbereichs erfolgen. |
R902450324 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902452634 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902451171 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
R902454561 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
R902543383 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
R902454560 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902477585 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen. |
R902455762 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902454864 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902454866 | Die Angabe der Größe der Verbrennung ist nicht erforderlich, da die Verbrennung nicht möglich ist. |
R902492533 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902468514 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902548587 | Die Angabe der Größe der Verbrennung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden. |
R902488378 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902488534 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. |
R902464808 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902449984 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902460597 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
R902489334 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902497964 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht überschritten ist. |
R902485747 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902531574 | A10VSO140DR/32R-VSB12N00-SO108 |
R902497965 | Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk mit einer Länge von mehr als 20 m. |
R902489335 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902494857 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
R902463369 | Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmengen ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen. |
R902486850 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902462477 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902449671 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902449250 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt. |
R902455405 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902445697 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902513544 | A10VSO140DRG/32R-VSD72U00E |
R902448219 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902448360 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902465472 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902496218 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht mehr als die Größe des Zustands ist. |
R902450364 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902450356 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902448363 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich, da die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht erfolgt. |
R902446190 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902450880 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902450706 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich. |
R902477257 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450853 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902450808 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902452628 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte |
R902452631 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte |
R902450852 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902514124 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902482706 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung |
R902449059 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902530948 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902557409 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902534337 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung |
R902516851 | Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmasse ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu entnehmen. |
R902497939 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902492780 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902540895 | A10VSO180DRG/32R-VPB22U00E |
R902486825 | Die Angabe der Größenordnung des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt. |
R902540343 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902547457 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902545827 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902544613 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902497334 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902546015 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902516161 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R987124868 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902436233 | ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00 |
R902436233 | ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00 |
R902533294 | ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00 |
R902533294 | ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00 |
R902486086 | ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00 |
R902486086 | ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00 |