Produkt-Details
Herkunftsort: China
Markenname: BTPS
Zertifizierung: CE ISO 9001
Modellnummer: Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke
Min Bestellmenge: 1
Preis: NEGOTIATION
Lieferzeit: 5 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 50/month
Gebrauch: |
Erdöl |
Anwendung: |
Ausgrabungsmaschine |
Brennstoff: |
Hydrauliköl |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hoher Blutdruck |
Struktur: |
Kolbenpumpe |
Standard oder Nichtstandard: |
Standards |
Theorie: |
Drehpumpe, Kolbenpumpe |
Produktbezeichnung: |
Hydraulische Pumpe |
Gewährleistung: |
1 Jahr |
Material: |
Gusseisen |
Gebrauch: |
Erdöl |
Anwendung: |
Ausgrabungsmaschine |
Brennstoff: |
Hydrauliköl |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hoher Blutdruck |
Struktur: |
Kolbenpumpe |
Standard oder Nichtstandard: |
Standards |
Theorie: |
Drehpumpe, Kolbenpumpe |
Produktbezeichnung: |
Hydraulische Pumpe |
Gewährleistung: |
1 Jahr |
Material: |
Gusseisen |
Größe | 40 | 60 | 75 | 95 | 130 | 145 | 190 | 260 | 130 | 145 | 190 | 260 | |||
Version | Standards | mit Ladepumpe | |||||||||||||
Verlagerung Geometrisch, pro Umdrehung |
Vg max | cm3 | 42 | 58.5 | 74 | 93.5 | 130 | 145 | 193 | 260 | 130 | 145 | 193 | 260 | |
Nenndruck | Pnom | Bar | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | 350 | |
Höchstdruck | pmax | Bar | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | |
Höchstgeschwindigkeit | bei Vg max. | Nr. | Umdrehungen pro Minute | 3000 1) | 2700 1) | 2550 1) | 2350 1) | 2100 1) | 2200 1) | 2100 1) | 1800 1) | 2500 2) | 2500 2) | 2500 2) | 2300 2) |
Durchfluss | bei Vg max und nnom | qV-Name | L/min | 126 | 158 | 189 | 220 | 273 | 319 | 405 | 468 | 325 | 363 | 483 | 598 |
Macht | bei qV nom und pnom | P | Leistung | 74 | 92 | 110 | 128 | 159 | 186 | 236 | 273 | 190 | 211 | 281 | 349 |
Drehmoment | bei Vg max und pnom | M | Nm | 234 | 326 | 412 | 521 | 724 | 808 | 1075 | 1448 | 724 | 808 | 1075 | 1448 |
Gewicht (ca.) | m | Weigerung | 32 | 40 | 45 | 53 | 66 | 76 | 95 | 125 | 72 | 73 | 104 | 138 |
R902170137 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken für die Bereitstellung von Daten |
R902094279 | A11VLO260LR/11R-NPD12N00 |
R902239512 | Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Bereitstellung von Daten |
R902021479 | Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Bereitstellung von Daten |
R902239511 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902021478 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902103600 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902237417 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Anlagen, die nicht in die Liste der Anlagen fallen. |
R902032962 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902032701 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902067186 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902227824 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902068221 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902046514 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902028421 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902048392 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902102434 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902228031 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902233075 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
R902232751 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902251573 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902028419 | A11VLO260LR3S/11R-NXD12K04-S |
R902233071 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902102435 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902228029 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902233073 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902251628 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902222027 | A11VLO260LR3S/11R-NXD12K61R-S |
R902215475 | A11VLO260LR3S/11R-NXD12K61R-S |
R902222026 | A11VLO260LR3S/11R-NXD12K61R-S |
R902251627 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902048390 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902088436 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902066076 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902118038 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902196287 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902033591 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902044245 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902033592 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902055560 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902055559 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anwendungen der in Absatz 1 genannten Anwendungen. |
R902071694 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anwendungen der in Absatz 1 genannten Anwendungen. |
R902032755 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsberechtigung |
R902008503 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902032748 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902233266 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu entnehmen. |
R902037553 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen. |
R902120419 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902030462 | A11VLO260LRD/11R-NSD12K84 |
R902233265 | A11VLO260LRD/11R-NSD12K84 |
R902012810 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902137125 | A11VLO260LRD/11R-NSD12N00 BR-BEIJ-1 |
R902050104 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten. |
R902050103 | A11VLO260LRD/11R-NZD12K01-K |
R902034971 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902034970 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902037976 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902083668 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902041554 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten. |
R902041553 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
R902037551 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten. |
R902217708 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind. |
R902217707 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902217706 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902123508 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen für die Berechnung der Leistungen. |
R902117044 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902253554 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902120394 | A11VLO260LRDCS/11R-NZD12K02 BR-BEIJ-1 |
R902037403 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902253555 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902117043 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902120393 | A11VLO260LRDCS/11R-NZD12K67 BR-BEIJ-1 |
R902037402 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902041881 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902123506 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902057681 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902053481 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902064462 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902064460 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902083806 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung des Zustands der Zustände anzugeben, die in der Angabe der Größenordnung der Zustände enthalten sind. |
R987123562 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902133060 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902096135 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902096143 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Bereitstellung von Antrieben für die Bereitstellung von Antrieben. |
R902241613 | Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von A11VLO260LRDH1/11 + A11VO40DR/10 + AZPGF |
R902123695 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902122053 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902233915 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902123677 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902211778 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902228059 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902247101 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902253579 | Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Daten über die Anwendungen der Datenbank |
R902248409 | Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Daten über die Anwendungen der Datenbank |
R902066333 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902048051 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
R902119130 | A11VLO260LRDH1/11R-NSD12K01 |
R902071850 | A11VLO260LRDH1/11R-NSD12N00 |
R902202667 | A11VLO260LRDH1/11R-NSD12N00-S |
R902233971 | A11VLO260LRDH1/11R-NSD12N00-S |
R902286563 | A11VLO260LRDH1/11R-NSD12N00-S |
R902031002 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K01 |
R902275121 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K01 |
R902068104 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K01-K |
R902031001 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K01-K |
R902053298 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902117348 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K02 BR-BEIJ-1 |
R902275146 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902248463 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902131315 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902233914 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902122225 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902134284 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K02-S BR-BEIJ-1 |
R902122202 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902211776 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902228057 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902131313 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902137146 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K04-S BR-BEIJ-1 |
R902253588 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K79 |
R902253577 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K79-Y |
R902247099 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K79-Y |
R902248407 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K79-Y |
R902241611 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12K79-Y |
R902016194 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12N00 |
R902217506 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12N00 |
R992001204 | A11VLO260LRDH1/11R-NZD12N00 |
R902076753 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902076899 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902068109 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902220638 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken für die Bereitstellung von Daten |
R902029302 | A11VLO260LRDH2/11L-NSD12K02 |
R902073093 | A11VLO260LRDH2/11L-NSD12K07 |
R902083936 | A11VLO260LRDH2/11L-NSD12K72 |
R902073095 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902189537 | Einheitliche Anweisungen für die Bereitstellung von Anweisungen für die Bereitstellung von Informationen |
R902225010 | Einheitliche Anweisungen für die Bereitstellung von Anweisungen für die Bereitstellung von Informationen |
R902186854 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902186856 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902225011 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902233536 | Einheitliche Prüfungen für die Prüfung von Schadstoffen |
R902031201 | A11VLO260LRDH2/11R-NSD12K04 |
R902040760 | A11VLO260LRDH2/11R-NSD12K07 |
R902040802 | A11VLO260LRDH2/11R-NSD12K17 |
R902046581 | A11VLO260LRDH2/11R-NSD12N00 |
R902233535 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K01 |
R902034561 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K01 |
R902127266 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K01 BR-BEIJ-1 |
R902034560 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K01-K |
R902044880 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Nutzung der Datenbank |
R902196273 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Nutzung der Datenbank |
R902117413 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K02 BR-BEIJ-1 |
R902159963 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902044879 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K67 |
R902233534 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12K67 |
R902081072 | A11VLO260LRDH2/11R-NZD12N00R |
R902196226 | A11VLO260LRDH5/11L+AZPF-11 |
R902196422 | A11VLO260LRDH5/11L-NZD12K01 |
R902103790 | A11VLO260LRDH5/11L-NZD12K01 |
R902120315 | A11VLO260LRDH5/11L-NZD12K01 BR-BEIJ-1 |
R902103787 | A11VLO260LRDH5/11L-NZD12K01-K |
R902196317 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902196447 | Die Ausrüstung wird von der Abteilung für Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt. |
R902096391 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R987278798 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902118369 | Einheit für die Berechnung der Leistungen für die Berechnung der Leistungen für die Berechnung der Leistungen |
R902129730 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902042625 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionsemissionen |
R902119332 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902119341 | A11VLO260LRDS/11L-NSD12K02 BR-BEIJ-1 |
R902083392 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902076967 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsberechtigung |
R902137126 | A11VLO260LRDS/11L-NSD12N00 BR-BEIJ-1 |
R902127257 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902127264 | A11VLO260LRDS/11L-NZD12K67 BR-BEIJ-1 |
R902118360 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902235218 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902233961 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902037878 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902032035 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Fahrzeugen, die nicht in die Liste der Fahrzeuge aufgenommen werden. |
R902220969 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902217779 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902233578 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902207465 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902251691 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902194541 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902164410 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902071847 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902146165 | Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Emissionsmengen |
R902027755 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902248053 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902227978 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902226295 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902208642 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902243331 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902030027 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902217669 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902204506 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902046109 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Leistungen. |
R902029240 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902120326 | A11VLO260LRDS/11R-NSD12K02 BR-BEIJ-1 |
R902222450 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902030103 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902030102 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902103906 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902102360 | A11VLO260LRDS/11R-NSD12K72 |
R902217932 | A11VLO260LRDS/11R-NSD12K72 |
R902137127 | A11VLO260LRDS/11R-NSD12K72 BR-BEIJ-1 |
R902032501 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902241868 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902027887 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902106488 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902041760 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902120399 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902198467 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902208641 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902207466 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902217777 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902037778 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902233576 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902032822 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
R902225100 | A11VLO260LRDS/11R-NZD12K01 |
R902059474 | A11VLO260LRDS/11R-NZD12K01 |
R902229229 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902248490 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902248491 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902248416 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902220598 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902239506 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902032063 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902096092 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902239581 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902120395 | A11VLO260LRDS/11R-NZD12K07 BR-BEIJ-1 |
R902196388 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsberechtigung |
R902164493 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsberechtigung |
R902251689 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902104614 | Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von Zellstoff |
R987149593 | Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von Zellstoff |
R902223153 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Anlagen, die nicht in den Anlagen des Herstellers liegen. |
R902089648 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Anlagen, die nicht in den Anlagen des Herstellers liegen. |
R902226165 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902223152 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902196387 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902220574 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902220848 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902089647 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902220847 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902229306 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902051453 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902120396 | A11VLO260LRDS/11R-NZD12K84 BR-BEIJ-1 |
R902129303 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902271658 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902217764 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902245969 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902235013 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902233959 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902031104 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902120389 | A11VLO260LRDS/11R-NZD12N00 BR-BEIJ-1 |
R902233925 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
R902170281 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu entnehmen. |
R902118366 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
R902089486 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902104148 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
R902084860 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902067023 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902070181 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902201820 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902128126 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902129525 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902128125 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902129454 | Einheit für die Bereitstellung von Fahrzeugen mit einem Fahrzeugvertrieb |
R902208944 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadstoffemissionen |
R902280907 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar, wenn die Angabe nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 enthalten ist. |
R902271654 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902208927 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902280908 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902066088 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902104820 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902061282 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet. |
R902064491 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902271653 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902231404 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902129450 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
R902066610 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902129452 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R987245453 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902155500 | A11VLO260LRDU2/11R+A10VO28DR/31R+AZPF |
R902196197 | A11VLO260LRDU2/11R+A10VO28DR/31R+AZPF |
R902080443 | Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik |
R902120101 | Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik |
R902087878 | Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik |
R902196102 | Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagentechnik |
R902066086 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen, wenn die Anlage nicht in der Lage ist. |
R902076913 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen, wenn die Anlage nicht in der Lage ist. |
R902129448 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902196150 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902046837 | Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Datenbank für die Berechnung der Daten |
R902064484 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
R902040726 | Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität von Schadstoffen |
R902097296 | Einheitliche Regelung für die Bereitstellung von Fahrzeugen für den Transport von Fahrzeugen mit einem Fahrrad |
R902064479 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902131702 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902031103 | A11VLO260LRDU2/11R-NPD12N00 |
R902064472 | A11VLO260LRDU2/11R-NPD12N00H-S |
R902170424 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902044946 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902064483 | A11VLO260LRDU2/11R-NPD12N00VH-S |
R902016376 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902064467 | A11VLO260LRDU2/11R-NSD12K01H-S |
R902104958 | A11VLO260LRDU2/11R-NSD12K02RP-S |
R902227695 | A11VLO260LRDU2/11R-NSD12N00H |
R902081216 | A11VLO260LRDU2/11R-NSD12N00H-S |
R902016259 | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902051076 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902097366 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902097367 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902064465 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01H-S |
R902077549 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01H-S |
R902118244 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01H-S BR-BEIJ-1 |
R902077550 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01H-S+AZPF-11 |
R902064466 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01H-S+AZPF-11 |
R902120382 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902120325 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01P BR-BEIJ-1 |
R902119496 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902122063 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01P-S BR-BEIJ-1 |
R902119498 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01P-S+AZPF-11 |
R902088208 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K01T-S |
R902088209 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902050389 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902050390 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902048640 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902048639 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zulassungen für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
R902071752 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902117458 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02H BR-BEIJ-1 |
R902076914 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902064485 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902064488 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902112731 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02H-S BR-BEIJ-1 |
R902064487 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02H-S+AZPN-11 |
R902064489 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02H-S+AZPN-11 |
R902118338 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902155671 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902118339 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02P BR-BEIJ-1 |
R902120297 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902196119 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902117254 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902240313 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902203380 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902196092 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902196407 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902119304 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02P-S BR-BEIJ-1 |
R902120300 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902120296 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902120180 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902087877 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902118070 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K02T BEIJ-1 |
R902089485 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902196383 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902073054 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K61H |
R902071751 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K67H |
R902196382 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902192233 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902155805 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12K67P-S |
R902129446 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen. |
R902053113 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
R902064490 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902197907 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902201819 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902084859 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902097297 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12N00H |
R902131704 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12N00H |
R902220626 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902083569 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902220627 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902040727 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Berechnung der Stromversorgung. |
R902064480 | A11VLO260LRDU2/11R-NZD12N00VH-S |
R902129444 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R987245040 | A11VLO260LRDU2/11RNZD12K67VPS+ |
R902220651 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902222339 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der Leistungssumme für die Berechnung der Leistungen. |
R902225132 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902271746 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902271708 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902225131 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902159288 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
R902155545 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902155706 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist. |
R902119285 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden. |
R902233390 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902274867 | A11VLO260LRGH1/11R-NZD12N00 |
R902170000 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902170001 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902120275 | A11VLO260LRGU2/11R-NZD12K67VH-S |
R902120276 | A11VLO260LRGU2/11R-NZD12KXXVH-S |
R902150895 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902018886 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902081240 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG. |
R902081241 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902064837 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902096098 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902203089 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen. |
R902150891 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der Leistungsschwelle. |
R902044602 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
R902015263 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902039497 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenverarbeitung |
R902015261 | A11VLO260LRH2/11R-NPD12N00 |
R902015262 | A11VLO260LRH2/11R-NSD12K02 |
R902015260 | A11VLO260LRH2/11R-NSD12N00 |
R902050345 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902044600 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902041537 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
R902015259 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
R902015257 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Kosten. |
R902015258 | A11VLO260LRS/11R-NSD12K02 |
R902015256 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902237338 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902048536 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902190490 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902048535 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist. |
R909606841 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
R909606842 | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
R902027613 | Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Emissionsmengen |
R902063489 | A11VLO260LRU2/11L-NSD12N00H-S |
R902090894 | A11VLO260LRU2/11R-NPD12K01H |
R902083373 | A11VLO260LRU2/11R-NPD12N00 |
R902077893 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902077894 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902015116 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
R986008366 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R986120285 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902015120 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
R986008367 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R986120284 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902100815 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902154486 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902153365 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902205770 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902108390 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902249667 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902119191 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902153367 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902205575 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902120203 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
R902108017 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902064809 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902069335 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902070022 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902070023 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902037201 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das nicht in der Lage ist, mit dem Fahrzeug zu fahren. |
R902037364 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
R902205688 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
R902205552 | Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
R902092547 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
R902030152 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungskosten. |
R902205583 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungskosten. |
R902092197 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902092196 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902092563 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902092339 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902064039 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902233293 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902275552 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902083719 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902029456 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902204258 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902036405 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
R902204151 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zulassungen für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
R902036406 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902030003 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902025078 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902025080 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902081026 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R986010531 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
R902030004 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902037417 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902205890 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902092220 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902192474 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902129138 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902205804 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902205805 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902083146 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902092443 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902205768 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902153373 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902077612 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902127322 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902232610 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902079256 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902205685 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902071664 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902205694 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902092372 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902074518 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902094437 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902232674 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
R902092264 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungskosten für die Berechnung der Leistungskosten. |
R902046217 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902046218 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902232609 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
R902015007 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902037371 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R986010548 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
R986120279 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
R902015009 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
R902037450 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
R986120281 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
R986010545 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
R909607534 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R909607533 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |