BETTER PARTS Machinery Co., Ltd. bbonniee@163.com 86--13535077468
Produkt-Details
Herkunftsort: China
Markenname: BTPS
Modellnummer: GM09
Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke
Min Bestellmenge: 1
Verpackung Informationen: Standards
Lieferzeit: 5 Tage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 300/month
Gewährleistung: |
6 Monate |
Anwendung: |
Bagger, Bagger/LKW/Bulldozer, Maschinerie |
Farbe: |
Standard, schwarz |
Teilname: |
Reisemotor |
Dienstleistungen nach dem Verkauf: |
Videotechnische Unterstützung |
Gewicht: |
32kg |
Modell Nr.: |
GM09 |
andere Modelle: |
DX60 |
Gewährleistung: |
6 Monate |
Anwendung: |
Bagger, Bagger/LKW/Bulldozer, Maschinerie |
Farbe: |
Standard, schwarz |
Teilname: |
Reisemotor |
Dienstleistungen nach dem Verkauf: |
Videotechnische Unterstützung |
Gewicht: |
32kg |
Modell Nr.: |
GM09 |
andere Modelle: |
DX60 |
GM09VL2-A-26/37-2 MSP95050A KAA0963
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
GM06VN-A-14/25-2 MSP01073A 208 bis 145
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
EM140V-82/140-4 14533652
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgenommen.
GM09VN-E-21/33 MSP00139C KAA1132
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung des Erzeugnisses.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
GM09M-E-40-1 MSP91073
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verarbeitung von Stoffen mit einem hohen Gehalt.
M09VL2-A-23/37-9 MSP96094B YT15V00002F1
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag zu unterbreiten.
Reisemotor/Finale Fahrt