Produkt-Details
Herkunftsort: China
Markenname: Rexroth
Modellnummer: Einheitliche Prüfungen
Certifiion: CE ISO 9001
Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke
Min Bestellmenge: 1
Preis: NIGOTIATION
Verpackung Informationen: Standardkasten
Lieferzeit: 5 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/month
Gebrauch: |
Öl, hydraulische Kolbenpumpe |
Anwendung: |
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen |
Struktur: |
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hochdruck |
Brennstoff: |
Hydraulisch, Öl |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen |
Standard oder nicht-standard: |
Standards |
Farbe: |
Schwarz |
Material: |
Gusseisen |
Produktbezeichnung: |
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth |
Gewährleistung: |
1-jährig, 12 Monate |
Zustand: |
100% neu, OEM neu und original |
Merkmal: |
Langes Leben |
Typ: |
Hydraulikpumpe Rexroth |
Gebrauch: |
Öl, hydraulische Kolbenpumpe |
Anwendung: |
Andere,Hydraulische Systeme,Hydraulische Pumpen |
Struktur: |
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen |
Macht: |
Hydraulik |
Druck: |
Hochdruck |
Brennstoff: |
Hydraulisch, Öl |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe, hydraulische Pumpen |
Standard oder nicht-standard: |
Standards |
Farbe: |
Schwarz |
Material: |
Gusseisen |
Produktbezeichnung: |
Hydraulikpumpen, echte hydraulische Zahnradpumpe Rexroth |
Gewährleistung: |
1-jährig, 12 Monate |
Zustand: |
100% neu, OEM neu und original |
Merkmal: |
Langes Leben |
Typ: |
Hydraulikpumpe Rexroth |
Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen, wobei die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge in der Verbrennungsmenge nicht überschritten wird.
R902452431 AA10VSO71DRS/32R-VPB22U99-S2184 Rexroth 32R-Serie axiale Kolbenvariable Pumpe
Axialkolbenvariable Pumpe A10VSO Serie 32
Optimierte Mitteldruckpumpe für Hochleistungsmaschinen
Größe 45... 180
Nenndruck 280 bar
Höchstdruck 350 bar
Offener Stromkreis
Eigenschaften
▶ Variable Pumpe mit axialer Kolbendrehgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis. ▶ Der Durchfluss ist proportional zur Antriebsgeschwindigkeit und -verlagerung.
▶ Der Strom kann unendlich variiert werden, indem man den Winkel der Schwertplatte anpasst.
▶ 2 Abflussöffnungen
▶ Ausgezeichnete Saugleistung
▶ Niedriges Geräuschniveau
▶ Lange Lebensdauer
▶ Vorteilhaftes Verhältnis Kraft/Gewicht
▶ Vielseitige Steuerung
▶ Kurze Kontrollzeit
▶ Der Durchtrieb ist geeignet, um Getriebepumpen und axiale Kolbenpumpen bis zur gleichen Größe, d. h. 100% Durchtrieb, hinzuzufügen.
▶ Geeignet für den Einsatz mit Mineralöl und HF-Hydraulikflüssigkeiten
Axial-Kolben-Variable Pump A10VSO Serie 32 Modellliste:
R902469085 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902469087 | A10VSO140LA6S/32R-VSB22U99 |
R902452707 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902530923 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902494250 | Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen. |
R902519912 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902513630 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902456829 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902448636 | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902448638 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
R902449985 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionswerte |
R902469696 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902517131 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902478094 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse. |
R902452790 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht berücksichtigt wird. |
R902463368 | A10VSO71DRF/32R-VPB32U99 |
R902489530 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902557020 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
R902540469 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt. |
R902465463 | A10VSO71DRG/32R-VPB22U99 |
R902448221 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902448900 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902448899 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902452789 | Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen. |
R902452029 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902452429 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angabe erfolgt. |
R902452431 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902537562 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902448836 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902494805 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht überschritten ist. |
R902448179 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902486410 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902486409 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450319 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902510280 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902501798 | Die Angabe der Größe des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu entnehmen. |
R902512433 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902551878 | Die Angabe der Größe des Zustands der Zellstoffverbindungen ist nicht erforderlich, da die Zellstoffverbindungen in der Zellstoffverbindung nicht in der Zellstoffverbindung enthalten sind. |
R902448742 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht mehr als die Größenordnung des Zustands ist. |
R902454852 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht in der Angabe der Größe des Zustands liegt. |
R902454564 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902461698 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902463155 | A10VSO71LA7S/32R-VPB22U99 |
R902463294 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes |
R902436234 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, wenn die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht möglich ist. |
R902449982 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902444079 | A10VSO100DR/32R-VPB12N00-SO13 |
R902469690 | Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit von Fahrzeugen |
R902460598 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902490862 | Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität von Fahrzeugen |
R902448357 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902496845 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902455406 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
R902451585 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902460602 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
R902436353 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902436863 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902531610 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902452557 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450320 | Die Angabe der Größe des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist. |
R902450323 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Angabe der Größe des Zustands nicht möglich ist. |
R902445577 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902445605 | Die Angabe der Angabe des Anwendungsbereichs wird durch die Angabe des Anwendungsbereichs erfolgen. |
R902450324 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902452634 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902451171 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
R902454561 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
R902543383 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
R902454560 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902477585 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen. |
R902455762 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902454864 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902454866 | Die Angabe der Größe der Verbrennung ist nicht erforderlich, da die Verbrennung nicht möglich ist. |
R902492533 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902468514 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902548587 | Die Angabe der Größe der Verbrennung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden. |
R902488378 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902488534 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. |
R902464808 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902449984 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902460597 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
R902489334 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902497964 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht überschritten ist. |
R902485747 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902531574 | A10VSO140DR/32R-VSB12N00-SO108 |
R902497965 | Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk mit einer Länge von mehr als 20 m. |
R902489335 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902494857 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
R902463369 | Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmengen ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen. |
R902486850 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902462477 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902449671 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt. |
R902449250 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgt. |
R902455405 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902445697 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902513544 | A10VSO140DRG/32R-VSD72U00E |
R902448219 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902448360 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902465472 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902496218 | Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht mehr als die Größe des Zustands ist. |
R902450364 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902450356 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902448363 | Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich, da die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht erfolgt. |
R902446190 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
R902450880 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902450706 | Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich. |
R902477257 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902450853 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken |
R902450808 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902452628 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte |
R902452631 | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte |
R902450852 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902514124 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902482706 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung |
R902449059 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
R902530948 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R902557409 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902534337 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenüberwachung |
R902516851 | Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmasse ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu entnehmen. |
R902497939 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902492780 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
R902540895 | A10VSO180DRG/32R-VPB22U00E |
R902486825 | Die Angabe der Größenordnung des Zuschlags ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt. |
R902540343 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902547457 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902545827 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902544613 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902497334 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902546015 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902516161 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R987124868 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
R902436233 | ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00 |
R902436233 | ALA10VSO100DFR1/32R-VPB12N00 |
R902533294 | ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00 |
R902533294 | ALA10VSO100DR/32R-VPB12N00 |
R902486086 | ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00 |
R902486086 | ALA10VSO140DR/32R-VPB12N00 |