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A10VO18 CHINESE FABRIKANT A10VO28 A10VO45 A10VO71 A10VO100 A10VO140 Variable Piston Pump

Produkt-Details

Herkunftsort: DER DEutschland

Markenname: REXROTH

Zertifizierung: CE ISO 9001

Modellnummer: Die Angabe der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Angaben ist nur möglich, we

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Min Bestellmenge: 1 Stück

Preis: NIGOTIATION

Verpackung Informationen: Standardbox

Lieferzeit: 15 Arbeitstage

Zahlungsbedingungen: T/T

Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/Monat

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Produkt-Details
Hervorheben:

A10VO140 Variable Pistonpumpe

,

A10VO18 Variable Kolbenpumpe

,

A10VO100 Variable Kolbenpumpe

Gebrauch:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Macht:
Hydraulik
Druck:
Hoher Druck
Brennstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Drehpumpe, Hydraulikpumpen
Standard oder nicht-standard:
Standards
Farbe:
Der Antrag des Kunden, fertigen besonders an
Material:
Gusseisen
Produktbezeichnung:
Hydraulikpumpen
Gewährleistung:
1 Jahr
Die Situation:
100% neu, OEM neu und original
Merkmal:
Hohe Effizienz, lange Lebensdauer
Typ:
Hydraulikpumpe Rexroth
Anwendung:
Hydraulisches System
Gebrauch:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Macht:
Hydraulik
Druck:
Hoher Druck
Brennstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Drehpumpe, Hydraulikpumpen
Standard oder nicht-standard:
Standards
Farbe:
Der Antrag des Kunden, fertigen besonders an
Material:
Gusseisen
Produktbezeichnung:
Hydraulikpumpen
Gewährleistung:
1 Jahr
Die Situation:
100% neu, OEM neu und original
Merkmal:
Hohe Effizienz, lange Lebensdauer
Typ:
Hydraulikpumpe Rexroth
Anwendung:
Hydraulisches System
Produkt-Beschreibung

A10VO18 CHINESE FABRIKANT A10VO28 A10VO45 A10VO71 A10VO100 A10VO140 Variable Piston Pump 0

 

Rexroth A10VO Serie A10VO10 A10VO28 A10VO45 A10VO60 A10VO63 A10VO85-52 Hydraulische Teile

 
A10VO ist eine variable Pumpe mit axialer Kolbenübertragung in Schwellplattenkonstruktion für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis.
Durch die Einstellung der Schlagplatte kann der Fluss schrittlos verändert werden.
* 2 Leckageöffnungen
* Hohe Lebensdauer
* Niedriges Betriebslärm
* Kurze Kontrollzeiten
Eigenschaften:
▶ Größe 18 (A10VSO)
▶ Größe 28 bis 140 (A10VO)
▶ Nenndruck 280 bar
▶ Höchstdruck 350 bar
▶ Offene Schaltung
▶ Variable Pumpe mit axialer Kolben-Rotationsgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis.
▶ Der Fluss ist proportional zur Geschwindigkeit und zur Bewegung.
▶ Der Strom kann unendlich variiert werden, indem man den Winkel der Schwertplatte anpasst.
▶ 2 Abflussstellen
▶ Ausgezeichnete Saugleistung
▶ Niedriges Geräuschniveau
▶ Lange Lebensdauer
▶ Vorteilhaftes Verhältnis Kraft/Gewicht
▶ Vielseitige Steuerung
Bereich
▶ Kurze Kontrollzeit
Artikel
Wert
Die Situation
Neues
Gewährleistung
1 Jahr
Standort des Ausstellungsraums
Deutschland
Typ
Ausrüstung
Markenbezeichnung
Schnüren
Herkunftsort
Deutschland
Gewicht
8
Anwendung
Industrieanlagen
MOQ
1 Stück
Paket
Holzgehäuse
Lieferzeit
1-3 Tage

 

Modellnummer der Baureihe A10VO:
H A10V So 100 DR / 31 R - P P Eine 12 N00
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1= Hochgeschwindigkeitsversion
2= Pumpe mit variabler Hubraum
3= Schlagplattenkonstruktionsvariable, offene Schaltung
SO= Industriepumpe
O= mobile Pumpe
4= Größe: 18, 28, 45, 71, 100, 140
5= Bedieneinrichtungen:
DR= Druckregelung
DRG = Fernbedienung
DFR= Druck- und Durchflussregelung
DFR1= Schließung des X-Kanals
DFLR= Steuerung von Druck, Durchfluss und Drehmoment
6= Reihe: 31
7= Drehrichtung: R= im Uhrzeigersinn, L= gegen den Uhrzeigersinn
8= Dichtungen: P=NBR (Nitrilkautschuk), V=FKM (Fluorkautschuk)
9= Wellenende:
P= Metrischer Parallelschlüssel
S= SAE-Spline
K= SAE-Parallelschlüssel
R= SAE Spline durch Antrieb
U= SAE-Spline
10= Befestigungsflansche:
A= ISO 2-Schraube
B= ISO 4-Schraube
C= SAE 2-Schraubschraub
D= SAE 4-Schrauben
11= Hafenart: 11,12, 41, 42, 61, 62, 91, 92
12= Durchfahren:
NOO=ohne Durchtrieb
Mit Durchtrieb*:
K01= Befestigungsflansche: 82-2 ((A)).
K52= Befestigungsflansche: 82-2 ((A)).
K02= Befestigungsflansche: 101-2(B. Welle/Kopplung: 22-4(B)
K68= Befestigungsflansche: 101-2(B. Welle/Kopplung: 22-4(B)
K04= Befestigungsflansche: 101-2(B. Welle/Kopplung: 25-4(B-B)
K07= Befestigungsflansche: 127-2 ((C).
K24= Befestigungsflansche: 127-2 ((C).
K17 = Befestigungsflansche: 152-4 ((D).

*Flanke nach ISO 3019-1. Koppelung für Splintschacht nach SAE J744
 

 

A10VO18 CHINESE FABRIKANT A10VO28 A10VO45 A10VO71 A10VO100 A10VO140 Variable Piston Pump 1

 

Über uns

 

BETTERPARTS ist ein Unternehmen, das sich auf Forschung, Entwicklung, Herstellung und After-Sales-Produkte der Marke Hydraulikdruckpumpe spezialisiert hat.Seit vielen Jahren in der Spritzgießmaschine/Druckgussindustrie/Hydraulikstation/Maschinenbau/Hydraulikpumpenindustrie tätig, mit reicher Branchenerfahrung, haben wir eine Gruppe von professionellen After-Sales-Teams geschaffen und gewannen einen guten Ruf in der hydraulischen Industrie für das Unternehmen.

Das Unternehmen verfügt über ein Team von Talenten mit reichem Fachwissen und praktischer Erfahrung, das sich an das Prinzip "Kunde zuerst, hochwertiger Service und Einhaltung von Verträgen" hält.Mit hochwertigen Produkten, guten Ruf und hochwertigen Service, die Produkte sind Bestseller in fast 30 Provinzen, Städten, autonomen Regionen, sowie in Länder wie Malaysia, Indien, Südostasien exportiert,Australien usw. Wir kooperieren aufrichtig mit in- und ausländischen Händlern für eine Win-Win-Zusammenarbeit, gemeinsame Entwicklung und schaffen gemeinsam Brillanz!

 

 

A10VSO 18 Reihe:
A10VSO18DR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DR/31R-PPA12K01
A10VSO18DFR1/31R-PPA12N00
A10VSO18DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFR1/31R-PPA12K01
A10VSO18DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFLR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DG/31R-PPA12N00,
A10VSO18DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO18FHD/31R-PPA12N00,
A10VSO18ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 28 Reihe:
A10VSO28DR/31R-PPA12N00,
A10VSO28DR/31R-PPA12K01
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFR1/31R-PPA12K01
A10VSO28DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFLR/31R-PPA12N00,
Einheit für die Berechnung der Abweichungen zwischen den in Absatz 1 genannten Abweichungen
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
A10VSO28DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO28FHD/31R-PPA12N00,
A10VSO28ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 45 Reihe:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
A10VSO45DR/31R-PPA12K01
Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität von Stoffen
A10VSO45DFR1/31R-PPA12N00,
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
A10VSO45DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO45DFR/31R-PPA12K01
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse.
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
A10VSO45DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO45DFE1/31R-PPA12N00,
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte
A10VSO45ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 71 Reihe:
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
A10VSO71DR/31R-PPA12K01
A10VSO71DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFR1/31R-PPA12K02,
A10VSO71DFR/31R-PPA12N00,
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.
A10VSO71DFLR/31R-PPA12N00,
A10VSO71DG/31R-PPA12N00,
A10VSO71DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO71FHD/31R-PPA12N00,
A10VSO71ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 100 Reihe:
Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
A10VSO100DR/31R-PPA12K01
Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Abweichungen
A10VSO100DFR1/31R-PPA12N00
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten.
A10VSO100DFR/31R-PPA12N00
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
A10VSO100DG/31R-PPA12N00
A10VSO100DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO100DFE1/31R-PPA12N00
A10VSO100DFE1/31R-PPA12K02
A10VSO100FHD/31R-PPA12N00,
Regroth axiale Kolbenvariable Pumpe Serie A10VO28DR Modellliste:
R902422390
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
R902421770
Bei der Verwendung von PFC-Behandlungssysteme werden die folgenden Anforderungen erfüllt:
R902421763
Bei der Anwendung von AA10VO28DR/31L-PPC12N00-SO97
R902401334
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910995567
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R910968215
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902435327
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902435032
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
R910908605
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R910943470
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R910911830
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433576
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902566602
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902426028
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902431062
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902565376
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellen, die in einem Zellsystem unter Verwendung von Zellstoffen liegen.
R910973592
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R910945606
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902401258
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R910911088
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R910929977
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902415493
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R910989948
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902546781
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R910909460
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902437547
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken.
R910915065
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen.
R910946413
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb ist.
R910966955
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb ist.
R902502105
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
R902502107
Einheit für die Überwachung der Qualität der Luft
R902456364
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902494128
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902502145
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
R902502147
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
R902466178
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln.
R902467652
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902589422
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902485363
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902410466
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902570329
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902475470
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902477253
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R910917698
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902469937
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902493038
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902556429
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfasst.
R910925549
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfasst.
R902469879
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902589540
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902585675
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902535011
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
R902461675
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R910929005
Die Angabe der Größe des Zuschlags ist nicht erforderlich, da die Größe des Zuschlags nicht überschritten ist.
R902401315
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R910918005
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902461634
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902400078
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902401478
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902422389
Einheit für die Verwendung von Chemikalien, die in der Luft oder im Wasser eingesetzt werden
R902419616
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Verfahren gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen.
R902421796
Bei der Anwendung von AA10VO28DR/31R-PPC12N00-SO97
R902420534
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R902401129
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902418094
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R902433524
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902433574
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
R902433544
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433581
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902438917
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902434267
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902434272
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902403726
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902433505
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902433596
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902448216
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902402050
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das nicht in der Lage ist, mit dem Fahrzeug zu fahren.
R902410232
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902424622
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902546787
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433568
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433571
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902434276
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902435325
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902438246
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R902433545
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902434284
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902434287
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902443807
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902433509
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902433573
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902433588
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902434305
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902435297
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902566603
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902427412
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902561395
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902430379
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902401177
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902410234
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902548093
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902400008
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902416450
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902439696
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902435323
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.
R902546778
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902448215
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R902401233
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902411498
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902401123
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902505541
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902427259
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902450834
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902486133
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
R902486133
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
R902566099
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
R902588815
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
R902541581
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.
R902541581
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.
R902474085
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902533901
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
R902514239
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902481018
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902510603
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902460362
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902465244
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902520878
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902534303
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
R902464619
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902518204
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902403921
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902543364
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902545330
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902459704
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902537616
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902538522
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902472379
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902538501
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902474125
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902546882
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902502159
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902469938
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902469939
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902477227
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R902502325
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902521484
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902460548
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902475980
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902472380
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902462431
Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Stoffen, die für die Herstellung von Stoffen verwendet werden
R902472893
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902472895
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902469878
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902472897
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902470647
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902513615
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450478
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902462109
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902461577
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902461642
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902513586
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902534340
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902450687
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902461637
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R902453802
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902516940
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902450707
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902455521
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902461656
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902473012
A10VO28DR/31L-PSC12K01BR-BEIJ-1
R902600843
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer für die Zulassung.
R902461042
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
R902449056
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-1
R902467044
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-3
R902478310
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R909831834
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
R902467824
A10VO28DR/31L-PSC62N00BR-BEIJ-3
R902478450
A10VO28DR/31L-VRC12K01BR-BEIJ-4
R902478446
A10VO28DR/31L-VSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R902466830
Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Daten in der EU
R902449063
A10VO28DR/31R-PSC12K01BR-BEIJ-3
R902461013
A10VO28DR/31R-PSC12K01SO381BR-BEIJ-3
R902449104
A10VO28DR/31R-PSC12N00BR-BEIJ-1
R902461041
A10VO28DR/31R-PSC12N00BR-BEIJ-3
R902461048
A10VO28DR/31R-PSC62K01BR-BEIJ-3
R902477264
A10VO28DR/31R-PSC62K01EBR-BEIJ-4
R902469898
A10VO28DR/31R-PSC62K01ES1743BR-BEIJ-3
R902477077
A10VO28DR/31R-PSC62K01ES1743BR-BEIJ-4
R902472463
A10VO28DR/31R-PSC62K01-S1131BR-BEIJ-3
R902449002
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-1
R902449020
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-3
R902470518
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R902449054
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-1
R902449081
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-3
R902470531
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-4
R902449088
A10VO28DR/31R-PSC62K01SO52BR-BEIJ-1
R902463946
A10VO28DR/31R-PSC62K01SO52BR-BEIJ-3
R902463945
A10VO28DR/31R-PSC62K02BR-BEIJ-3
R902471265
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902461033
A10VO28DR/31R-PSC62N00BR-BEIJ-3
R902471495
A10VO28DR/31R-VSC12N00EBR-BEIJ-3
R902461049
A10VO28DR/31R-VSC62K01BR-BEIJ-1
R902461057
A10VO28DR/31R-VSC62K01BR-BEIJ-3
R902478452
A10VO28DR/31R-VSC62K01S1743BR-BEIJ-4
R902471409
A10VO28DR/31R-VSC62K01SO809BR-BEIJ-3
R902463400
A10VO28DR/31R-VSC62N00-SO52BR-BEIJ-3
R902430232
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910942613
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902430385
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Verbrennungen.
R910936873
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R910924265
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902459782
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902435627
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken.
R910922280
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902445268
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902416794
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
R902461003
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902405930
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902459965
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902461575
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902432800
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen und Schiffen
R902455034
Einheit für die Bereitstellung von Informationen über die Verwendung von Chemikalien
R902461659
AEA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO382
R902461658
AFA10VO28DR/31R-PSC62N00-SO382
R910995566
Wird die Zulassung nicht gewährt, ist die Zulassung zu unterscheiden.
R902410462
ALA10VO28DR/31L-PSC12N00-SO420
R910971088
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R992002027
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R910986583
ALA10VO28DR/31L-PSC62K68
R910971135
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902590493
ALA10VO28DR/31L-VRC12K68-S1743
R902536872
Wird die Verwendung von Arzneimitteln verboten, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902539746
ALA10VO28DR/31L-VSC12K01-SO809
R902537202
ALA10VO28DR/31L-VSC12K52-SO809
R902556453
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902538651
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902562082
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902562087
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902586822
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902475469
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902477252
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902401021
ALA10VO28DR/31L-VSC61N00
R902481119
ALA10VO28DR/31L-VSC62G70-S1743
R902546496
ALA10VO28DR/31L-VSC62K01-SO382
R902461674
ALA10VO28DR/31L-VSC62K01-SO755
R902590090
ALA10VO28DR/31L-VSC62N00
R902461633
ALA10VO28DR/31L-VSC62N00-SO755
R902431926
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren zu vermeiden.
R902403719
ALA10VO28DR/31R-PSC12K68-SO420
R902437681
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902437680
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R902534993
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken
R902434110
ALA10VO28DR/31R-PSC62K01-SO382
R902468987
ALA10VO28DR/31R-PSC62K01-SO382
R902416449
Wird die Zulassung nicht gewährt, ist die Zulassung nicht zulässig.
R902434274
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
R902462044
ALA10VO28DR/31R-PSC62N00-SO381
R902521221
ALA10VO28DR/31R-VRC12K52E
R902521221
ALA10VO28DR/31R-VRC12K52E
R902590495
ALA10VO28DR/31R-VRC12K68-S1743
R902533900
Wird die Verarbeitung in einem anderen Zustand als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehenen Zustand erfolgen?
R902543264
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902514238
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01
R902481170
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-ES1743
R902481074
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-S1743
R902541846
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-SO809
R902521566
ALA10VO28DR/31R-VSC12K68
R902551273
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902403808
ALA10VO28DR/31R-VSC12N00
R902496309
ALA10VO28DR/31R-VSC12N00
R902474124
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902448576
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902502149
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902534893
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902533988
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01
R902463373
Wird nicht verwendet, wenn der Verbraucher nicht in der Lage ist, die Produkte zu verwenden.
R902472892
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.
R902472894
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.
R902472896
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-S1743
R902513614
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-S3786
R902494242
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01SO381
R902464013
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO381
R902461576
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902461641
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902468986
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902521415
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902534339
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902461636
ALA10VO28DR/31R-VSC62K68-SO382
R902481060
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00
R902518167
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00E
R902461655
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO382
R902424856
ALA10VO28DR/31L-PSC12N00
R902425038
ALA10VO28DR/31L-PSC62K52
R902416795
ALA10VO28DR/31R-PSC12N00-SO420
R902462043
Die in Absatz 1 genannten Verfahren gelten nicht für die Verwendung in der Herstellung von Produkten, die in der Union hergestellt werden.
R902462108
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO381
R902461574
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902455520
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO97