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A10VSO140DFLR/31R-VPB12K68

Produkt-Details

Herkunftsort: China

Markenname: REXROTH

Modellnummer: Der Begriff "Rexroth A10VSO" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

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Min Bestellmenge: 1pcs

Preis: NIGOTIATION

Verpackung Informationen: Standardbox

Lieferzeit: 15 Arbeitstage

Zahlungsbedingungen: T/t

Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/Monat

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Produkt-Details
Hervorheben:

Rexroth Hydraulik-Kolbenpumpe A10VSO140

,

A10VSO140DFLR Hydraulikpumpe mit Garantie

,

Rexroth Kolbenpumpe Modell VPB12K68

Verwendung:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Bewerbung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Leistung:
Hydraulik
Druck:
Hochdruck
Kraftstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, hydraulische Pumpen
Standard oder nicht-standard:
Standard
Farbe:
Anfrage des Kunden, anpassen
Material:
Gusseisen
Produktname:
Hydraulikpumpen
Garantie:
1 Jahr
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Besonderheit:
Hohe Effizienz, langes Leben
Typ:
Hydraulische Pumpe Rexroth
Anwendung:
hydraulisches System
Verwendung:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Bewerbung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Leistung:
Hydraulik
Druck:
Hochdruck
Kraftstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, hydraulische Pumpen
Standard oder nicht-standard:
Standard
Farbe:
Anfrage des Kunden, anpassen
Material:
Gusseisen
Produktname:
Hydraulikpumpen
Garantie:
1 Jahr
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Besonderheit:
Hohe Effizienz, langes Leben
Typ:
Hydraulische Pumpe Rexroth
Anwendung:
hydraulisches System
Produkt-Beschreibung

A10VSO140DFLR/31R-VPB12K68 0

 

Ersatzteile für Bagger Rexroth Hydraulikpumpe A10VSO 45 DFR/31R-PPA12N00

 
▶ Größe 18 (A10VSO)
▶ Größe 28 bis 140 (A10VO)
▶ Nenndruck 280 bar
▶ Höchstdruck 350 bar
▶ Offene Schaltung
▶ Variable Pumpe mit axialer Kolben-Rotationsgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis.
▶ Der Fluss ist proportional zur Geschwindigkeit und zur Bewegung.
▶ Der Strom kann unendlich variiert werden, indem man den Winkel der Schwertplatte anpasst.
▶ 2 Abflussstellen
▶ Ausgezeichnete Saugleistung
▶ Niedriges Geräuschniveau
▶ Lange Lebensdauer
▶ Vorteilhaftes Verhältnis Kraft/Gewicht
▶ Vielseitige Steuerung
Bereich
▶ Kurze Kontrollzeit
 

Eigenschaften

Variable Displacement Pump mit axaler Kolben-Rotationsgruppe für hydrostatische Antriebe im offenen Stromkreis.

Der Durchfluss ist proportional zur Antriebsgeschwindigkeit und zur Verlagerung.

Der Strom kann unendlich variiert werden, indem der Schwertwinkel gesteuert wird.

Hydrostatisch entladenes Wiegenlager.

Port für den Messsensor auf Hochdruckport für alle Größen mit Portplatte 22 und 32.

Niedriger Lärmpegel.

Erhöhte Funktionssicherheit.

Hohe Effizienz.

Ein gutes Verhältnis von Kraft zu Gewicht.

Universal durch Antrieb für alle Größen mit Portplatte 22 und 32.

Optionale Pulsdämpfung.

 
Größe
45
71
100
140
180
Verlagerung
Geometrisch, pro Umdrehung
 
Vg max
cm3
45
71
100
140
180
Nenndruck
 
Pnom
Bar
280
280
280
280
280
Höchstdruck
 
pmax
Bar
350
350
350
350
350
Höchstgeschwindigkeit
bei Vg max.
Nr.
Umdrehungen pro Minute
1800
1800
1800
1800
1800
Durchfluss
bei Vg max und nnom
qV-Name
L/min
81
128
180
252
324
bei Vg max und n = 1500 U/min
qV 1500
L/min
67.5
106.7
150
210
270
Macht
bei qV nom und pnom
P
Leistung
38
59.7
84
118
151
bei qV 1500 und pnom
P 1500
Leistung
67.5
106.7
150
210
270
Drehmoment
bei Vg max und pnom
M
Nm
200
317
446
624
802
Gewicht (ca.)
 
m
Weigerung
30
47
69
73
78
 

   A10VSO140DFLR/31R-VPB12K68 1

 

BETTERPARTS ist ein Unternehmen, das sich auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und After-Sales-Produkte der Marke Hydraulikdruckpumpe spezialisiert hat.Seit vielen Jahren in der Spritzgießmaschinen-/Druckgussindustrie/Hydraulikstation/Maschinenbau-/Hydraulikpumpenindustrie tätig, mit reicher Industrieerfahrung, haben wir eine Gruppe von professionellen After-Sales-Teams geschaffen und gewannen einen guten Ruf in der Hydraulikindustrie für das Unternehmen.

 

Das Unternehmen verfügt über ein Team von Talenten mit reichem Fachwissen und praktischer Erfahrung, das sich an das Prinzip "Kunde zuerst, hochwertiger Service und Einhaltung von Verträgen" hält.Mit hochwertigen Produkten, guten Ruf und hochwertigen Service, die Produkte sind Bestseller in fast 30 Provinzen, Städten, autonomen Regionen, sowie in Länder wie Malaysia, Indien, Südostasien exportiert,Australien usw. Wir kooperieren aufrichtig mit in- und ausländischen Händlern für eine Win-Win-Zusammenarbeit, gemeinsame Entwicklung und schaffen gemeinsam Brillanz!

 

R902469087
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902492308
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902464819
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902465294
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902482706
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902444124
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfasst.
R902490763
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902490762
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902494538
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902453223
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902551907
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902453128
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902477642
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902460051
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902452754
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902513427
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902460112
Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmengen ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu finden.
R902544311
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902551880
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.
R902467497
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902463149
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
R902463150
Die in Absatz 1 genannten Verfahren gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902577437
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902449952
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902577436
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902577432
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902454865
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902518672
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902544614
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902514720
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902454562
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902490866
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902489612
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902513638
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902532674
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902468668
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902467373
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902460767
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902491914
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902455281
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902577722
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902489776
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902460113
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.
R902534704
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902563862
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902563863
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.
R902564242
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902578328
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902577438
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902577439
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902577440
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902577955
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902449698
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902467375
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902564243
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.
R902471291
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902490864
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902455280
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902465382
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
R902572351
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902492689
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902466254
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902511694
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902545806
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902532675
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902566715
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902465071
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
R902475115
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902493514
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
R902572434
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risiken.
R902493980
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902530643
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902537163
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902549730
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
R902577441
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902489021
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902493979
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902530640
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902549731
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.
R902537162
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.
R902492975
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902451153
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902535423
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902469026
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902535086
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902473174
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902460516
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R987124871
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
R902490899
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902515438
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902490865
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902491913
Die Prüfungen werden in der Regel im Rahmen der Prüfungen durchgeführt.
R902475114
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902490863
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
R902492688
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902473173
Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von Chemikalien
R902479890
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902535700
A4VSO355LR2N/30R+A10VSO140LA8DS/32R
A10VSO 18 Reihe:
A10VSO18DR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DR/31R-PPA12K01
A10VSO18DFR1/31R-PPA12N00
A10VSO18DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFR1/31R-PPA12K01
A10VSO18DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFLR/31R-PPA12N00,
A10VSO18DG/31R-PPA12N00,
A10VSO18DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO18DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO18FHD/31R-PPA12N00,
A10VSO18ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 28 Reihe:
A10VSO28DR/31R-PPA12N00,
A10VSO28DR/31R-PPA12K01
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFR1/31R-PPA12K01
A10VSO28DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO28DFLR/31R-PPA12N00,
Einheit für die Berechnung der Abweichungen zwischen den in Absatz 1 genannten Abweichungen
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU erfolgt.
A10VSO28DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO28FHD/31R-PPA12N00,
Einheit für die Berechnung der Emissionsmengen für die Berechnung der Emissionsmengen

A10VSO 45 Reihe:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
A10VSO45DR/31R-PPA12K01
Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von Chemikalien
A10VSO45DFR1/31R-PPA12N00,
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A10VSO45DFR/31R-PPA12N00,
A10VSO45DFR/31R-PPA12K01
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
A10VSO45DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO45DFE1/31R-PPA12N00,
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte
A10VSO45ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 71 Reihe:
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionswerte
A10VSO71DR/31R-PPA12K01
A10VSO71DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFR1/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFR1/31R-PPA12K02,
A10VSO71DFR/31R-PPA12N00,
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
A10VSO71DFLR/31R-PPA12N00,
A10VSO71DG/31R-PPA12N00,
A10VSO71DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO71DFE1/31R-PPA12N00,
A10VSO71FHD/31R-PPA12N00,
A10VSO71ED/31R-PPA12N00,

A10VSO 100 Reihe:
Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
A10VSO100DR/31R-PPA12K01
Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Abweichungen
A10VSO100DFR1/31R-PPA12N00
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A10VSO100DFR/31R-PPA12N00
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
A10VSO100DG/31R-PPA12N00
A10VSO100DRG/31R-PPA12N00,
A10VSO100DFE1/31R-PPA12N00
A10VSO100DFE1/31R-PPA12K02
A10VSO100FHD/31R-PPA12N00,
 
Unsere Vorteile
.Forschungs- und Entwicklungs- und Konstruktionskompetenz: Über 20 Jahre Erfahrung in Forschung, Entwicklung und Konstruktion von Hochdruckkolbenpumpen und -motoren.
.Exzellenz in der Fertigung: Mehr als 13 Jahre in der Fabrikherstellung, die zu hohen Standards und qualitativ hochwertiger Produktion beiträgt.
Standardentwicklung: Aktive Beteiligung an der Entwicklung der chinesischen nationalen Norm für Hydraulikpumpen.
Patentportfolio: Besitz von 19 Patenten für Gebrauchsmodelle und 5 Erfindungspatenten, die unsere Innovationsfähigkeit zeigen.
.Kostenwirksame Produktion: Unsere tatsächliche Fabrik stellt eine kostengünstige Produktion und wettbewerbsfähige Preise für hochwertige Produkte sicher.
Kundenspezifische und ODM-Dienstleistungen: Starke Fähigkeiten, kundenspezifische Dienstleistungen anzubieten, sowie hervorragende Original Design Manufacturing (ODM), um den unterschiedlichen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.
.Industrielle Zusammenarbeit: Umfangreiche Erfahrung in der Herstellung spezialisierter hydraulischer Pumpen und Motoren für große Maschinenhersteller wie XCMG
 

一 Die A4VSO-Axialkolbenpumpe mit variabler Verschiebenheit ist für hydrostatische Antriebe mit offenem Stromkreis ausgelegt
一 Der Durchfluss ist proportional zur Eingangsantriebsgeschwindigkeit und -verlagerung.
一 Durch Anpassung der Schwertplatte ist es möglich, den Fluss unendlich zu variieren.
Ein unendlich variabler Verlagerungsschlitz-gesteuerter Schwertplattenentwurf.
一 Gute Saugfähigkeit
Ein zulässiger Nennbetriebsdruck von 350 bar
Ein niedriger Lärmpegel, lange Lebensdauer
一 Antriebswelle, die axiale und radiale Belastungen absorbieren kann
Ein modulares Design, gutes Leistungsgewichtverhältnis
1 Kurze Kontrollzeiten
一 Durch Antrieb und Pumpenkombinationen möglich
Ein Schlagplattenwinkelindikator
Ein optionales Montagericht
Ein Betrieb mit HF-Flüssigkeiten unter reduzierten Betriebsparametern

 

Modell der Rexroth-Hydraulikpumpe
A2FE
A2FE107/61W-VZL181
A6VE
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
A2FE125/61W-VZL188-S
A6VE80EP2/63W-VAL027
A2FE160/61W-VZL181
A6VE107HZ3/63W-VZL22XB-S
A2FE180/61W-VZL181-S
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
A2FM
A2FM10 61WPBB030
A6VM
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
A2FM32/61W-VBB020
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
A2FM56/61W-VPB010
A6VM200EP2
A2FM63/61W-VAB020
A10V(S) O
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
A2FM90/61W-VAB010
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind für die Dauer der Anmeldung zu verwenden.
A2FM107/61W-VZB020
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.
A2FM12/61W-VAB040
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
A2FM80/61W-PPB040
A10VSO18DFR1/31R-PPA12N00A
A2FO
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen
Einheitliche Datenbank für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit und die Sicherheit der Luftfahrzeuge
A2FO12/61L-PZP06
A10VSO140DR-31R-PPB12N00
A2FO16/61L-VAB06
A11VO
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 genannten Anforderungen.
A2FO23/61L-VAB05
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
A2FO23/61L-PZB06
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A2FO125/61R-VAB05
mit einer Breite von nicht mehr als 15 mm
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden.
A2FO12/61L-PZP06
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
A2FO80/61R-PBB05
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
A4VSO
A4VSO40DR 10R PPB13N00
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
A4VSO71DRG 10R VPB13NOO
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
A4VSO125DR/30R-PPB12N00
Parker PV-Serie
PV270+PV092
A4VSO180DR 30R VPB13N00
PV080R1K1T1NFWS
A4VSO250DR/30R-PPB13NOO
PV140R1K1T1WMMC
A4VSO250LR2 30R PPB 13NOO
PV180R1K1T1NMMC
Pv270