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Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997

Produkt-Details

Herkunftsort: Deutschland

Markenname: REXROTH

Zertifizierung: CE ISO 9001

Modellnummer: A10VO18 A10VO28 A10VO45 A10VO71 A10VO100 A10VO140

Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke

Min Bestellmenge: 1Stk

Preis: NIGOTIATION

Verpackung Informationen: Standardbox

Lieferzeit: 15 Arbeitstage

Zahlungsbedingungen: T/T

Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 1000/Monat

Erhalten Sie besten Preis
Produkt-Details
Hervorheben:

Hydraulikpumpe Rexroth A10VSO100

,

Rexroth hydraulic piston pump with warranty

,

R902502997 Hydraulikpumpen-Ersatz

Verwendung:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Leistung:
Hydraulisch
Druck:
Hochdruck
Kraftstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, Hydraulikpumpen
Standard oder nicht standardmäßig:
Standard
Farbe:
Anfrage des Kunden, anpassen
Material:
Gusseisen
Produktname:
Hydraulikpumpen
Garantie:
1 Jahr
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Besonderheit:
Hohe Effizienz, langes Leben
Typ:
Rexroth DG / DR / DFR / DFR1 / DRG / ED / DFLR
Anwendung:
Hydrauliksystem
Verwendung:
Öl, hydraulische Kolbenpumpe
Anwendung:
Hydraulisches System, hydraulische Pumpen, Aussauggeräte
Struktur:
Kolbenpumpe, Hydraulikpumpen
Leistung:
Hydraulisch
Druck:
Hochdruck
Kraftstoff:
Hydraulik, Öl
Theorie:
Rotationspumpe, Hydraulikpumpen
Standard oder nicht standardmäßig:
Standard
Farbe:
Anfrage des Kunden, anpassen
Material:
Gusseisen
Produktname:
Hydraulikpumpen
Garantie:
1 Jahr
Zustand:
100% neu, OEM neu und original
Besonderheit:
Hohe Effizienz, langes Leben
Typ:
Rexroth DG / DR / DFR / DFR1 / DRG / ED / DFLR
Anwendung:
Hydrauliksystem
Produkt-Beschreibung

Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997 0

 

Achs-Kolbenvariable Pumpe der Baureihe A10VO 31
Regeneratoren, die in der Regel mit einem elektrischen Antrieb ausgerüstet sind.
Regeneratoren, die in der Regel mit einem elektrischen Antrieb ausgerüstet sind.
Mitteldruckpumpen für alle Zwecke
Größe 18... 140
Nenndruck 280 bar
Höchstdruck 350 bar
Offener Stromkreis

Eigenschaften
Durch Antrieb zur Montage weiterer Pumpen bis zur gleichen Nenngröße
Niedriges Betriebslärm
Lange Lebensdauer
Kontrollen mit kurzen Reaktionszeiten
Ausgezeichnete Saugfähigkeit
2 Entwässerungsstellen
Design der Schwammplatte
 
 
Variable Pistonpumpe mit Achs A10V(S) O
Die Beförderung: 10/18/28/45/60/63/71/85/88/100/140/180
SERIE: 31 / 32 / 52 / 53
Typ der Verlagerungskontrolle: DG / DR / DFR / DFR1 / DRG / ED / DFLR
Der Prüfstand ist für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu verwenden.

 

Tabelle der Werte

Größe 18 28 45 71 88 100 140 45 71 100 140
Version Standards Hochgeschwindigkeit
Verlagerung
Geometrisch, pro Umdrehung
  Vg max cm3 18 28 45 71 88 100 140 45 71 100 140
Nenndruck   Pnom Bar 280 280 280 280 280 280 280 280 280 280 280
Höchstdruck   pmax Bar 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350
Höchstgeschwindigkeit 1) bei Vg max. Nr. Umdrehungen pro Minute 3300 3000 2600 2200 2100 2000 1800 3000 2550 2300 2050
Durchfluss bei Vg max und nnom qV-Name L/min 59 84 117 156 185 200 252 135 178 230 287
bei Vg max und n = 1500 U/min qV 1500 L/min 27 42 68 107 132 150 210 68 107 150 210
Macht bei qV nom und pnom P Leistung 30 39 55 73 86 93 118 63 83 107 134
bei qV 1500 und pnom P 1500 Leistung 12.6 20 32 50 62 70 98 32 50 70 98
Drehmoment bei Vg max und pnom M Nm 80 125 200 316 392 445 623 200 316 445 623
Gewicht (ca.)   m Weigerung 12.9 18 23.5 35.2 35.2 49.5 65.4 23.5 35.2 49.5 65.4
 

 

Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997 1

Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997 2

Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997 3

Rexroth A10VSO100 DR/31R-VKC62N00 Hydraulikpumpe / R902502997 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Über uns

 

BETTERPARTS ist ein Unternehmen, das sich auf Forschung, Entwicklung, Herstellung und After-Sales-Produkte der Marke Hydraulikdruckpumpe spezialisiert hat.Seit vielen Jahren in der Spritzgießmaschine/Druckgussindustrie/Hydraulikstation/Maschinenbau/Hydraulikpumpenindustrie tätig, mit reicher Branchenerfahrung, haben wir eine Gruppe von professionellen After-Sales-Teams geschaffen und gewannen einen guten Ruf in der hydraulischen Industrie für das Unternehmen.

Das Unternehmen verfügt über ein Team von Talenten mit reichem Fachwissen und praktischer Erfahrung, das sich an das Prinzip "Kunde zuerst, hochwertiger Service und Einhaltung von Verträgen" hält.Mit hochwertigen Produkten, guten Ruf und hochwertigen Service, die Produkte sind Bestseller in fast 30 Provinzen, Städten, autonomen Regionen, sowie in Länder wie Malaysia, Indien, Südostasien exportiert,Australien usw. Wir kooperieren aufrichtig mit in- und ausländischen Händlern für eine Win-Win-Zusammenarbeit, gemeinsame Entwicklung und schaffen gemeinsam Brillanz!

 

Wir können Rexroth Hydraulic Piston Pump und Ersatzteile liefern.

A4VSO 40/ 71/ 125/ 180/ 250/ 355 A2FE 28/ 32/ 45/ 56/ 63/ 80/ 90/ 107/ 125/ 160/ 180/ 250/ 355 A2FO 10/ 12/ 16/ 23/ 32/ 45/ 56/ 63/ 80/ 107/ 125/ 160/ 180/ 200/ 250/ 355 A2FM 12/ 23/ 28/ 32/ 45/ 56/ 80/ 107/ 125/ 160/ 180/ 200/ 225/ 250 A2F 12/ 25/ 55/ 63/ 80/ 107/ 160/ 200/ 355 A6VM 55/ 80/ 107/ 160/ 200/ 250/ 350 A7VO 28/ 55/ 80/ 107/ 160/ 200/ 250 A6VE 28/ 55/ 80/ 107/ 160 A8VO/ A8V 55/ 80/ 107/ 140/ 200 A4VG 28/ 40/ 45/ 50/ 56/ 71/ 90/ 125/ 180/ 250
A10V(S) O 31 Reihe 18/28/45/71/100/140
A10V(S)O 52/53 Serie 10/18/28/45/63/85 A11VO 130/ 190/ 260 A10VG 18/ 28/ 45/ 63 A7V 28/ 55/ 80/ 107/ 160/ 225/ 250/ 355 AP2D 12/ 18/ 25/ 32/ 36/ 42
 
Hier die hydraulische Kolbenpumpe der Rexroth A10V-Serie Kolbenpumpe Druckpumpe von MDP.mit einer Leistung von mehr als 100 W undMit 24-Stunden-Online-Support und Garantiezeit können Sie auf die Zuverlässigkeit dieser Pumpe vertrauen.Die selbstabsorbierende direkte axiale Kolbenpumpe und die axiale Strömungsradialkolbenpumpe sorgen für eine optimale LeistungVertrauen Sie auf die Rexroth A10V-Serie für alle Ihre hydraulischen Pumpenbedürfnisse.
 

 

 

Modellliste, die wir liefern können:

 

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
A10VSO28DR/31R-PPA12N00
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit von Flugzeugen
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
A10VO28DFR1/31L-PSC12N00-SO420
A10VSO28DFR1/31R-VPA12N00
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A10VO28DFR/31R-PRC62N00-SO97
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Überwachung der Sicherheit und der Sicherheit von Fahrzeugen
A10VSO28DR/31R-PPA12N00SO169
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00-SO32
A10VSO28DFR1/31R-PPA12N00-SO20
A10VO28DFR/31L-PRC62N00-SO27
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
A10VSO28DFR/31R-PPA12N00-SO277
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
A10VSO28DFLR/31R-PPA12N00-SO160
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A10VSO28DFR1/31R-PSA12N00
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
A10VO28DFR1/31R-VSC62N00
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenverarbeitung
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, wenn die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht erfolgt.
A10VSO28DR/31R-VPA12N00
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
Einheitliche Anweisungen für die Erfassung von Daten
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Datenbank
Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Daten
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Einheit für die Bereitstellung von Informationen über die Betriebsbedingungen
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Emissionsmengen
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
A10VO71DRG/31R-PRC92KA5
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenverarbeitung
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu finden.
A10VO71DFLR/31R-VSC12N00
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Anschlusses ist in der Angabe des Anschlusses zu machen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu machen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgenommen.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Anschlusses ist in der Angabe des Anschlusses anzugeben.
Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A10VO100DFR1/31?L-VSC61N00
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge (ABl.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht mehr als die Größenordnung des Zustandes ist.

Regroth axiale Kolbenvariable Pumpe Serie A10VO28DR Modellliste:
R902422390
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
R902421770
Bei der Verwendung von PFC-Behandlungssysteme werden die folgenden Anforderungen erfüllt:
R902421763
Bei der Anwendung von AA10VO28DR/31L-PPC12N00-SO97
R902401334
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910995567
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R910968215
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902435327
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902435032
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
R910908605
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910943470
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R910911830
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433576
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902566602
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902426028
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902431062
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902565376
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung in Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910973592
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R910945606
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902401258
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
R910911088
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R910929977
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902415493
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R910989948
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902546781
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R910909460
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902437547
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken.
R910915065
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen.
R910946413
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910966955
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902502105
Einheit für die Überwachung der Qualität der Luft
R902502107
Einheit für die Bereitstellung von Informationen über die Sicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugklassen
R902456364
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902494128
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902502145
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902502147
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
R902466178
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln.
R902467652
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902589422
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902485363
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902410466
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902570329
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902475470
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902477253
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken.
R910917698
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902469937
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902493038
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902556429
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R910925549
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R902469879
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902589540
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902585675
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902535011
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902461675
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R910929005
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902401315
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R910918005
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche
R902461634
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902400078
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902401478
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902422389
Einheit für die Verwendung von Chemikalien, die in der Luft oder im Wasser eingesetzt werden
R902419616
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Verfahren gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen.
R902421796
Bei der Anwendung von AA10VO28DR/31R-PPC12N00-SO97
R902420534
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R902401129
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902418094
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R902433524
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902433574
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
R902433544
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433581
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902438917
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902434267
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902434272
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902403726
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902433505
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902433596
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902448216
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902402050
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
R902410232
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902424622
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902546787
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433568
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902433571
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902434276
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902435325
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902438246
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
R902433545
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902434284
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902434287
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902443807
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902433509
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902433573
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902433588
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902434305
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902435297
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
R902566603
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902427412
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902561395
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902430379
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902401177
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902410234
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902548093
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902400008
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902416450
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902439696
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902435323
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.
R902546778
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902448215
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R902401233
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
R902411498
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902401123
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902505541
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902427259
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902450834
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902486133
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
R902486133
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
R902566099
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
R902588815
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
R902541581
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.
R902541581
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.
R902474085
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902533901
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
R902514239
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902481018
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902510603
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902460362
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902465244
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902520878
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902534303
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
R902464619
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902518204
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902403921
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902543364
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902545330
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
R902459704
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902537616
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902538522
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902472379
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902538501
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902474125
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
R902546882
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
R902502159
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
R902469938
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902469939
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902477227
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R902502325
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902521484
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
R902460548
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902475980
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902472380
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902462431
Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen ist in der Regel mit einem elektrischen Gerät versehen.
R902472893
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902472895
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902469878
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902472897
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902470647
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902513615
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450478
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902462109
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902461577
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902461642
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902513586
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902534340
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902450687
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
R902461637
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
R902453802
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902516940
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902450707
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
R902455521
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R902461656
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
R902473012
A10VO28DR/31L-PSC12K01BR-BEIJ-1
R902600843
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer für die Zulassung.
R902461042
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902449056
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-1
R902467044
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-3
R902478310
A10VO28DR/31L-PSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R909831834
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
R902467824
A10VO28DR/31L-PSC62N00BR-BEIJ-3
R902478450
A10VO28DR/31L-VRC12K01BR-BEIJ-4
R902478446
A10VO28DR/31L-VSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R902466830
Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Daten in der EU
R902449063
A10VO28DR/31R-PSC12K01BR-BEIJ-3
R902461013
A10VO28DR/31R-PSC12K01SO381BR-BEIJ-3
R902449104
A10VO28DR/31R-PSC12N00BR-BEIJ-1
R902461041
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902461048
A10VO28DR/31R-PSC62K01BR-BEIJ-3
R902477264
A10VO28DR/31R-PSC62K01EBR-BEIJ-4
R902469898
A10VO28DR/31R-PSC62K01ES1743BR-BEIJ-3
R902477077
A10VO28DR/31R-PSC62K01ES1743BR-BEIJ-4
R902472463
A10VO28DR/31R-PSC62K01-S1131BR-BEIJ-3
R902449002
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-1
R902449020
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-3
R902470518
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1581BR-BEIJ-4
R902449054
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-1
R902449081
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-3
R902470531
A10VO28DR/31R-PSC62K01S1855BR-BEIJ-4
R902449088
A10VO28DR/31R-PSC62K01SO52BR-BEIJ-1
R902463946
A10VO28DR/31R-PSC62K01SO52BR-BEIJ-3
R902463945
A10VO28DR/31R-PSC62K02BR-BEIJ-3
R902471265
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
R902461033
A10VO28DR/31R-PSC62N00BR-BEIJ-3
R902471495
A10VO28DR/31R-VSC12N00EBR-BEIJ-3
R902461049
A10VO28DR/31R-VSC62K01BR-BEIJ-1
R902461057
A10VO28DR/31R-VSC62K01BR-BEIJ-3
R902478452
A10VO28DR/31R-VSC62K01S1743BR-BEIJ-4
R902471409
A10VO28DR/31R-VSC62K01SO809BR-BEIJ-3
R902463400
A10VO28DR/31R-VSC62N00-SO52BR-BEIJ-3
R902430232
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
R910942613
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
R902430385
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Verbrennungen.
R910936873
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
R910924265
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902459782
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
R902435627
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken.
R910922280
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
R902445268
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.
R902416794
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
R902461003
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
R902405930
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
R902459965
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902461575
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
R902432800
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen und Schiffen
R902455034
Einheit für die Bereitstellung von Informationen über die Verwendung von Chemikalien
R902461659
AEA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO382
R902461658
AFA10VO28DR/31R-PSC62N00-SO382
R910995566
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902410462
ALA10VO28DR/31L-PSC12N00-SO420
R910971088
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Verfahren gelten nicht für die Verwendung von Arzneimitteln.
R992002027
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Verfahren gelten nicht für die Verwendung von Arzneimitteln.
R910986583
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R910971135
ALA10VO28DR/31L-PSC62N00
R902590493
ALA10VO28DR/31L-VRC12K68-S1743
R902536872
ALA10VO28DR/31L-VSC12G40
R902539746
ALA10VO28DR/31L-VSC12K01-SO809
R902537202
ALA10VO28DR/31L-VSC12K52-SO809
R902556453
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902538651
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902562082
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902562087
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902586822
ALA10VO28DR/31L-VSC12N00
R902475469
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902477252
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902401021
ALA10VO28DR/31L-VSC61N00
R902481119
ALA10VO28DR/31L-VSC62G70-S1743
R902546496
ALA10VO28DR/31L-VSC62K01-SO382
R902461674
ALA10VO28DR/31L-VSC62K01-SO755
R902590090
ALA10VO28DR/31L-VSC62N00
R902461633
ALA10VO28DR/31L-VSC62N00-SO755
R902431926
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren zu vermeiden.
R902403719
ALA10VO28DR/31R-PSC12K68-SO420
R902437681
Wird die Verwendung von Zellstoff in der Verpackung verboten, ist die Verwendung von Zellstoff zu vermeiden.
R902437680
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
R902534993
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Risiken
R902434110
ALA10VO28DR/31R-PSC62K01-SO382
R902468987
ALA10VO28DR/31R-PSC62K01-SO382
R902416449
Wird die Zulassung nicht gewährt, ist die Zulassung nicht zulässig.
R902434274
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Verwendung von Zellstoffen.
R902462044
ALA10VO28DR/31R-PSC62N00-SO381
R902521221
ALA10VO28DR/31R-VRC12K52E
R902521221
ALA10VO28DR/31R-VRC12K52E
R902590495
ALA10VO28DR/31R-VRC12K68-S1743
R902533900
Wird die Verarbeitung in einem anderen Zustand als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehenen Zustand erfolgen?
R902543264
Wird die Verwendung von Zylindersäuren erlaubt, so ist die Verwendung von Zylindersäuren nicht erforderlich.
R902514238
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01
R902481170
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-ES1743
R902481074
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-S1743
R902541846
ALA10VO28DR/31R-VSC12K01-SO809
R902521566
ALA10VO28DR/31R-VSC12K68
R902551273
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902403808
ALA10VO28DR/31R-VSC12N00
R902496309
ALA10VO28DR/31R-VSC12N00
R902474124
Wird die Verwendung von Arzneimitteln erlaubt, so ist die Verwendung von Arzneimitteln zu vermeiden.
R902448576
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902502149
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902534893
ALA10VO28DR/31R-VSC61N00
R902533988
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01
R902463373
Wird nicht verwendet, wenn der Verbraucher nicht in der Lage ist, die Produkte zu verwenden, die für die Verarbeitung von Produkten verwendet werden.
R902472892
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.
R902472894
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.
R902472896
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-S1743
R902513614
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-S3786
R902494242
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01SO381
R902464013
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO381
R902461576
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902461641
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902468986
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902521415
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902534339
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902461636
ALA10VO28DR/31R-VSC62K68-SO382
R902481060
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00
R902518167
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00E
R902461655
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO382
R902424856
ALA10VO28DR/31L-PSC12N00
R902425038
ALA10VO28DR/31L-PSC62K52
R902416795
ALA10VO28DR/31R-PSC12N00-SO420
R902462043
Die in Absatz 1 genannten Verfahren gelten nicht für die Verwendung in der Herstellung von Produkten, die in der Union hergestellt werden.
R902462108
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO381
R902461574
ALA10VO28DR/31R-VSC62K01-SO382
R902455520
ALA10VO28DR/31R-VSC62N00-SO97

 

R902426664
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC12N00 -SO258
       
R910946105
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC12N00 -SO403
       
R902411328
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC12N00 -SO696
       
R902409589
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC62K68
       
R902420506
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC62N00
       
R910944172
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC62N00
       
R910939566
Ein A10V O 28 DFLR/31L-PSC62N00
       
R910999872
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC11N00
       
R910990236
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC11N00
       
R902451931
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12G80 -SO965
       
R910988087
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12K01
       
R902433513
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12K01 ESO659
       
R902418267
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00
       
R910929627
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00
       
R902439349
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00
       
R910978868
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00
       
R910997037
A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 -SO 97
       
R910941346
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 -SO160
       
R910919581
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 -SO160
       
R910975410
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 -SO533
       
R902438025
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 E
       
R902435336
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 ESO533
       
R902433577
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC12N00 ESO681
       
R910947874
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC61N00
       
R902430567
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC61N00
     
 
R902445523
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62K01
       
R902400219
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62K01
       
R910993300
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62K68
       
R910967139
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62K68
       
R902444981
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R902434558
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R902405330
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910944818
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910961894
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910938877
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910937340
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910936890
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910974303
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00
       
R910983505
A A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00 -SO 74
       
R910983507
A A10V O 28 DFLR/31R-PSC62N00 -SO 74
       
R902402521
Ein A10V O 28 DFLR/31R-PWC11N00 -SO160
       
R902401765
A A10V O 28 DFLR/31R-PWC12N00 -SO 52
       
R902453010
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VRC12K68
       
R902464506
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12G60 -SO965
       
R902453011
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12G83
       
R902460488
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12K01
       
R902562036
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12N00
       
R902548609
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12N00
       
R902473535
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12N00
       
R902561689
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC12N00 -S2709
     
 
R902513080
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC62K68
       
R902455724
Ein A10V O 28 DFLR/31R-VSC62N00
       
R902443883
Ein A10V O 28 DFLR1/31R-PSC62K68 -SO108
       
R902444086
Ein A10V O 28 DFLR1/31R-PSC62K68 -SO108
       
R902448526
Ein A10V O 28 DFLR1/31R-PSC62K68 -SO108
       
R902450482
Ein A10V O 28 DFLR1/31R-PSC62K68 -SO108
       
R902444227
Ein A10V O 28 DFLR1/31R-PSC62K68 -SO108
       
R902451411
A10V O 28 DFLR1/31R-VSC62K68 -SO108
       
R902451200
A10V O 28 DFLR1/31R-VSC62K68 -SO108
       
R902452893
A10V O 28 DFLR1/31R-VSC62K68 -SO108
       
R902406530
Ein A10V O 28 DFR /31L-PKC61N00
       
R902444822
Ein A10V O 28 DFR /31L-PRC12K68
       
R902435324
Ein A10V O 28 DFR /31L-PRC62K01 E
       
R902406888
Ein A10V O 28 DFR /31L-PRC62N00 -SO277
       
R910989148
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC11N00
       
R902443169
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12G80
       
R910967999
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12K01
       
R910908181
A A10V O 28 DFR /31L-PSC12K01 -SO 58
       
R910934242
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12K68
       
R910934255
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12K68 -SO332
       
R910909309
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12N00
       
R910933952
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC12N00 -SO332
       
R910910330
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC61N00
       
R910910039
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62K01
       
R910960215
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62K52
     
 
R910908653
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62K68
       
R910995311
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62K68 -SO 52
       
R910940787
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62N00
       
R910934837
Ein A10V O 28 DFR /31L-PSC62N00 -SO 97
       
R902451529
Ein A10V O 28 DFR /31L-VRC12K68 -SO515
       
R902426623
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC11N00
       
R902427177
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC12K01
       
R902451531
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC12K68 -SO515
       
R910988909
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC12K68 -SO515
       
R902420666
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC12N00
       
R910988928
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC12N00 -SO515
       
R910963146
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC61N00
       
R902411000
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC62K01
       
R910963776
Ein A10V O 28 DFR /31L-VSC62N00
       
R910997928
Ein A10V O 28 DFR /31R-PKC61N00
       
R910998428
Ein A10V O 28 DFR /31R-PRC12K01
       
R910923065
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12K01
       
R902424948
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12K01 -SO 52
       
R910965967
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12K52
       
R910908751
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12K68
       
R902437695
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12L40
       
R910908750
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC12N00
       
R910907114
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC61N00
       
R910968080
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62G20
       
R910908655
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62K01
     
 
R910961731
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62K52
       
R910908889
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62K68
       
R910970833
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62K68
       
R910931139
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62K68 -SO273
       
R902434278
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62N00
       
R910907402
Ein A10V O 28 DFR /31R-PSC62N00
       
R902505927
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC11N00
       
R902420688
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC12K01
       
R902464596
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC12K01 -SO200
       
R902444463
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC12K68
       
R902420665
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC12N00
       
R910979556
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62K01
       
R902461644
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62K01
       
R902502311
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62K68
       
R902565912
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62K68
       
R910966119
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62N00
       
R902502726
Ein A10V O 28 DFR /31R-VSC62N00 *GO2*
       
R902472129
Ein A10V O 28 DFR1 /31R-VSC61N00
       
R910991367
A A10V O 28 DFR1/31L-PRC12K68 -SO837
       
R902406886
A A10V O 28 DFR1/31L-PRC62K01 -SO277
       
R910983793
Ein A10V O 28 DFR1/31L-PRC62K68
  Verlagerung   Durchfluss Gewicht
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Stoffe darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. cm 3 /r [in 3 /r] Höchstgeschwindigkeit [rpm] gpm [L/min] kg [Pfund]
A10VO28DG/31 A10VSO28DG/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28DFR1/31 A10VSO28DFR1/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28DR/31 A10VSO28DR/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28DRG/31 A10VSO28DRG/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen Einheit für die Bereitstellung von Luftfahrzeugen 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28ED/31 A10VSO28ED/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28FHD/31 Einheitliche Prüfungen 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO28EF/31 A10VSO28EF/31 28/1.71 3600 22.2/84 Die Frage nach der
A10VO45DG/31 Einheitliche Prüfungen 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten übermitteln: Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit der Daten 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
A10VO45DR/31 Einheit für die Bereitstellung von Daten 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
A10VO45DRG/31 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
Einheit für die Überwachung der Sicherheit A10VSO45DFLR/31 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen: Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
Die Ausnahme von A10VO45FHD/31 Einheitliche Datenbank 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: Einheitliche Datenbank 45/2.75 3100 30.9/117 21/46
A10VO71DG/31 Einheit für die Bereitstellung von Daten Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
A10VO71DFR1/31 Einheit für die Überwachung der Luftfahrt Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
A10VO71DR/31 Einheitliche Prüfstelle Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
A10VO71DRG/31 A10VSO71DRG/31 Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt Einheit für die Überwachung der Luftfahrt Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
Die Kommission wird die folgenden Angaben machen: Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
Die Ausnahme von A10VO71FHD/31 Die Angabe der Größenordnung ist nicht erforderlich. Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
Einheitliche Datenbank Die Angabe der Größenordnung ist nicht erforderlich. Siebenzehn Viertel.33 2600 41.2/156 33/73
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführten Maßnahmen erfassen: Einheitliche Prüfungen 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
A10VO100DFR1/31 A10VSO100DFR1/31 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
Einheitliche Datenbank Einheitliche Prüfungen 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
A10VO100DRG/31 Einheitliche Datenbank 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
Einheitliche Prüfungen Einheit für die Bereitstellung von Daten 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
A10VO100ED/31 Einheitliche Prüfungen 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: Einheitliche Prüfungen 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. 100/6.1 2400 52.8/200 45/99
A10VO140DG/31 A10VSO140DG/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140DFR1/31 A10VSO140DFR1/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140DR/31 A10VSO140DR/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140DRG/31 A10VSO140DRG/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140DFLR/31 Einheit für die Bereitstellung von Daten 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140ED/31 A10VSO140ED/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
A10VO140FHD/31 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. 140/8.54 2100 22.2/84 60/132
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. A10VSO140EF/31 140/8.54 2100 22.2/84 60/132