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Produkt-Details
Herkunftsort: China
Markenname: BTPS
Modellnummer: A6VM160
Zahlungs-u. Verschiffen-Ausdrücke
Min Bestellmenge: 1
Verpackung Informationen: Kasten
Lieferzeit: 7 TAGE
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 500/Monat
Verwendung: |
Öl |
Anwendung: |
Andere, Messgeräte, Bagger |
Kraftstoff: |
Hydrauliköl |
Leistung: |
Hydraulisch |
Druck: |
Hochdruck |
Struktur: |
Kolbenpumpe |
Standard oder Nichtstandard: |
Standard |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe |
Farbe: |
Kundenspezifikationen,Anforderung |
Produktname: |
Hydraulische Pumpe,A10V-Serie Hydraulische Kolbenpumpe |
Garantie: |
1-jährig, ein Jahr |
Material: |
Gusseisen, Aluminiumlegierung |
Besonderheit: |
Hohe Effizienz |
Name: |
Hydraulische axiale Kolbenpumpe,Kartusche für Hochdruck-Flügelpumpen,Hochdruck-hydraulische Kolbenpu |
Stromspannung: |
220V/380V |
Motor: |
100% Kupferdraht |
Motorleistung: |
0,37 kW |
Verwendung: |
Öl |
Anwendung: |
Andere, Messgeräte, Bagger |
Kraftstoff: |
Hydrauliköl |
Leistung: |
Hydraulisch |
Druck: |
Hochdruck |
Struktur: |
Kolbenpumpe |
Standard oder Nichtstandard: |
Standard |
Theorie: |
Rotationspumpe, axiale Durchflusspumpe |
Farbe: |
Kundenspezifikationen,Anforderung |
Produktname: |
Hydraulische Pumpe,A10V-Serie Hydraulische Kolbenpumpe |
Garantie: |
1-jährig, ein Jahr |
Material: |
Gusseisen, Aluminiumlegierung |
Besonderheit: |
Hohe Effizienz |
Name: |
Hydraulische axiale Kolbenpumpe,Kartusche für Hochdruck-Flügelpumpen,Hochdruck-hydraulische Kolbenpu |
Stromspannung: |
220V/380V |
Motor: |
100% Kupferdraht |
Motorleistung: |
0,37 kW |
A6VM80 Achs-Kolben-Hydraulikmotor Rexroth A6VM Variablen Motor A6VM107 A6VM107 A6VM80 A6VM55 A6VM160 A6VM140 Serie A6VM80HD2D A6VM200HD2D Hydraulikpumpe R902014488 A6VM28HZ1/63W-VAB010B
![]()
|
Größe
|
28
|
55
|
80
|
107
|
140
|
160
|
200
|
250
|
355
|
500
|
1000
|
|||
|
Reihe
|
63
|
65
|
65
|
65
|
65
|
65
|
65
|
63
|
63
|
63
|
63
|
|||
|
Verlagerung
|
Vg max
|
cm3
|
28.1
|
54.8
|
80
|
107
|
140
|
1260
|
200
|
250
|
355
|
500
|
1000
|
|
|
Vg x
|
cm3
|
18
|
35
|
51
|
68
|
88
|
61
|
76
|
205
|
300
|
417
|
1000
|
||
|
Vg min
|
cm3
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
||
|
Nenndruck
|
Pnom
|
Bar
|
400
|
400
|
400
|
400
|
400
|
400
|
400
|
350
|
350
|
350
|
350
|
|
|
Höchstdruck
|
pmax
|
Bar
|
450
|
450
|
450
|
450
|
450
|
450
|
450
|
400
|
400
|
400
|
400
|
|
|
Höchstgeschwindigkeit
|
bei Vg max1)
|
Nr.
|
Umdrehungen pro Minute
|
5550
|
4450
|
3900
|
3550
|
3250
|
3100
|
2900
|
2700
|
2240
|
2000
|
1600
|
|
bei Vg < Vg x
|
nmax
|
Umdrehungen pro Minute
|
8750
|
7000
|
6150
|
5600
|
5150
|
4900
|
4600
|
3300
|
2650
|
2400
|
1600
|
|
|
bei Vg min
|
nmax 0
|
Umdrehungen pro Minute
|
10450
|
8350
|
7350
|
6300
|
5750
|
5500
|
5100
|
3300
|
2650
|
2400
|
1600
|
|
|
Eingangsstrom2)
|
bei Vg max und nnom
|
qV-Name
|
L/min
|
156
|
244
|
312
|
380
|
455
|
496
|
580
|
675
|
795
|
1000
|
1600
|
|
Drehmoment
|
bei Vg max und pnom
|
M
|
Nm
|
179
|
349
|
509
|
681
|
891
|
1019
|
1273
|
1391
|
1978
|
2785
|
5571
|
|
Gewicht (ca.)
|
m
|
Weigerung
|
16
|
28
|
36
|
46
|
61
|
62
|
78
|
100
|
170
|
210
|
430
|
|
![]()
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen.
Die Ausrüstung wird von einem Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss.
A6VM250HD1/63W1-VZB0100VB
Die Ausrüstung wird von der Anlage für die Anlage verwendet, die die Anlage ausführt.
Die Ausrüstung wird von der Anlage ausgerichtet.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen.
Die Anwendungsberechtigung für die Bereitstellung von Daten ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG festgelegt.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Berechnung der Leistungsschwelle.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.
A6VLM250HD1/63W1-VZB0100EA
A6VE060EP100P000A/71MWVLP2Z620F-S
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
A6VM140EP2D/63W-VZB0200PB
Die Angabe der Größenordnung der Verbrennungsmengen ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen.
A6VM55EP2D/63W-VZB0200PB
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
A2FM28/61W-VZB030
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Informationen zu übermitteln:
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
A2FM10/61R-VBB16A-S
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
A2FE160/61W-VZL100-S
A6VM115EZ700H001G/71AWV0D4T1200-S
A6VM80DA1/63W-VZB52000B-S
A2FE160/61W-VZL181-S
Sie werden von der Kommission angefordert, die für die Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.3115
Die Ausrüstung ist in Form von einem Füllkörper.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
A6VM107DA1/63W-VZB01700B
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist.
A6VM107EP2/63W-VAB0270PB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist nicht erforderlich, da die Anwendungsdauer nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfasst.
A6VE107EP2/63W-VZL020HPB
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
A6VM107EP2/63W-VAB0270PB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
A6VM107HD2/63W-VZB01000B
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in der Angabe des Zustands der Zustände zu ermitteln.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
A6VM107HD1/63W-VZB02000B
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
A6VM107EP2D/63W-VZB0100WB
A6VM107HA1/63W-VZB37800A
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht überschritten ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
A6VM55DA1/63W-VZB02000B
A6VM55DA1/63W-VZB02700B
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist nicht erforderlich, da die Anwendungsdauer nicht überschritten ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
A6VM140DA1/63W-VZB01700B
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist nicht erforderlich, da die Anwendungsdauer nicht überschritten ist.
A6VM55EZ3/63W-VZB0270PB
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich.
A6VM115EP200P000B/71MWV0P4T12DV-0
Die Ausrüstung wird von der Abteilung für Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt, Luftfahrt.
A2FO10/61L-VAB06
A2FO28/61R-PAB05-S
A4VG250HD3DT1/32L-NZD10F001S-S
A2FM32/61W-VBB020D-S
A2FM56/61W-VBB040
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
A6VE160EP2/63W-VZL010HPB
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Anschlusses ist in der Angabe des Anschlusses zu machen.
Die Bezeichnung "Behinderte" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Fahrzeugen verwendet wird, wenn die Beförderung von Fahrzeugen in die Union erfolgt.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
A2FO200/63R-VBB05-S
A2FO32/61L-VBB05
Die Ausrüstung wird von der Anlage ausgerichtet.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfasst.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
A6VM150HP5000000B/71CWV0D4T18W0-S
A4VG125DA2DT3L/32R-NZF02F021SQ
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands nicht berücksichtigt wird.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von der Herstellerin oder der Herstellerin vorgenommenen Ausrüstung zu erzeugen.
A6VLM250HD2/63W1-PZB0100VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht überschritten ist.
A6VLM250HD1G/63W1-PZB010EB
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
A6VM250HD2D/63W1-VZB0170VB
A6VM250EP1/63W1-VZB0170EA
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Ausrüstung wird von der Anlage ausgerichtet.
A6VM250EP1/63W1-PZB0170B
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Antrieben, die in der Luftfahrt eingesetzt werden.
A6VM250HD2G/63W1-PZB0170VB
A6VM250EP1D/63W1-PZB0170EA
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nicht erforderlich.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, ihre Stellungnahme zu unterbreiten.
A6VLM250HD2G/63W1-VZB0170VA
A6VLM250EP1/63W1-VZB0170VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich.
A6VLM250HD2G/63W1-VZB017EB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustandes nicht in der Zuständigkeit des Zustandes liegt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A6VLM250EP1D/63W1-PZB0170VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustandes nicht in den Zustand des Zustands des Zustandes fällt.
A6VLM250EP1/63W1-PZB017EB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm ausgestattet.
A6VM250EP1G/63W1-VZB0200VB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung für die Anwendungsberechtigung
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
A6VM250EP2/63W1-PZB0200VB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
A6VM250EP1G/63W1-PZB020EB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht überschritten ist.
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist nicht erforderlich, da die Anwendungsdauer nicht überschritten ist.
Die Anwendungsbereiche sind folgende:
A6VLM250EP2D/63W1-VZB0200VB
A6VLM250EP1G/63W1-VZB0200EA
A6VLM250EP2/63W1-VZB020EB
Die Ausrüstung wird von der Anlage für die Anlage verwendet, die die Anlage ausführt.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustandes nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
A6VLM250EP2G/63W1-PZB0200VB
A6VLM250EP2/63W1-PZB0200EA
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anpassung an die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Anwendungsberechtigung für die Bereitstellung von Informationen ist in Anhang I der Richtlinie 2014/65/EU festgelegt.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Bezeichnung "A" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die in der Bezeichnung "A" enthalten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] zu finden.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Anwendungsberechtigung für die Bereitstellung von Daten ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festzulegen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
A6VM250DA/63W1-VZB1500VA
A6VM250HZ/63W1-VZB1500VB
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
A6VM250DA/63W1-VZB150EB
Einheit für die Bereitstellung von Anlagen für die Anlagenbewirtschaftung
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.
A6VM250EZ1/63W1-PZB1500VB
A6VM250DA/63W1-PZB1500EA
A6VM250HZ/63W1-PZB150EB
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen.
A6VLM250DA/63W1-VZB1500B
A6VLM250EZ1/63W1-VZB1500VA
A6VLM250EZ2/63W1-VZB1500VB
A6VLM250HZ/63W1-VZB1500EA
A6VLM250EZ1/63W1-VZB150EB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
A6VLM250HZ/63W1-PZB1500B
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen.
A6VLM250DA/63W1-PZB1500VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustandes nicht überschritten ist.
A6VLM250EZ2/63W1-PZB150EB
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm ausgestattet.
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
A6VM250HD1G/63W2-VZB0100VB
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Ausrüstung zu verarbeiten.
A6VM250HD1G/63W2-PZB0100VA
A6VM250HD2/63W2-PZB0100VB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands nicht überschritten ist.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen.
A6VLM250HD1/63W2-VZB0100VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustandes nicht in den Zustand des Zustands des Zustandes fällt.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Anschlusses ist in der Angabe des Anschlusses zu machen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht der Größenordnung entspricht.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
A6VLM250HD1D/63W2-PZB0100VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung des Zustands des Zustands nicht der Größenordnung entspricht.
A6VLM250HD1/63W2-PZB010EB
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Anwendungsberechtigung für die Berechnung der Zulassungsdauer ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
A6VM250EP1/63W2-VZB0170VB
Die Ausrüstung wird von der Anlage für die Anlage verwendet, die in der Anlage ist.
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
A6VM250EP1D/63W2-PZB0170VB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung der Größenordnung der Größenordnung der Größenordnung zu erfassen.
A6VM250EP1/63W2-PZB017EB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
A6VLM250HD2D/63W2-VZB0170VB
A6VLM250EP1/63W2-VZB0170EA
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands nicht der Größenordnung entspricht.
A6VLM250EP1/63W2-PZB0170B
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
A6VLM250HD2G/63W2-PZB0170VB
A6VLM250EP1D/63W2-PZB0170EA
A6VLM250HD1/63W2-PZB017EB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist nicht erforderlich, da die Angabe des Zulassungsdatums nicht möglich ist.
A6VM250EP2/63W2-VZB0200VA
Die Anwendungsberechtigung für die Berechnung der Zulassungsdauer ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
A6VM250EP2/63W2-VZB020EB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
A6VM250EP2G/63W2-PZB0200VB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu finden.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen.
Die Ausrüstung wird von der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung" der Abteilung "Fertigung".
A6VLM250EP2/63W2-VZB0200B
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistung.
A6VLM250EP1G/63W2-VZB0200VB
A6VLM250EP2D/63W2-VZB0200EA
A6VLM250EP2G/63W2-VZB020EB
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, wenn die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands nicht erfolgt.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die Anwendungsbereiche sind folgende:
A6VLM250EP2/63W2-PZB0200VB
A6VLM250EP2G/63W2-PZB0200EA
A6VLM250EP1G/63W2-PZB020EB
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung des Zustands nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustandes ist nicht erforderlich.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
A6VM250EZ2/63W2-VZB1500A
A6VM250DA/63W2-VZB1500B
A6VM250EZ1/63W2-VZB1500VA
A6VM250EZ2/63W2-VZB1500VB
A6VM250HZ/63W2-VZB1500EA
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt
A6VM250HZ/63W2-PZB1500B
A6VM250EZ2/63W2-PZB1500VA
A6VM250DA/63W2-PZB1500VB
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern angeforderten Leistungen zu erfüllen.
A6VLM250HZ/63W2-VZB1500A
Die Ausrüstung wird von der Anlage ausgerichtet.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
A6VLM250HZ/63W2-VZB1500VB
A6VLM250EZ2/63W2-VZB1500EA
A6VLM250DA/63W2-VZB150EB
Einheit für die Berechnung der Zulassungsdauer
Die Angabe der Größenordnung ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung nicht überschritten ist.
A6VLM250HZ/63W2-PZB1500VA
A6VLM250EZ1/63W2-PZB1500VB
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Zulassung
A6VLM250HZ/63W2-PZB150EB